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Entscheidung 13 Os 122/22y×

Entscheidung 13 Os 122/22y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089023 Rechtssatz 11.12.1978Strafrecht
Die bloße Erkennbarkeit einer Sachverhaltsverwirklichung, die einem gesetzlichen Tatbild entspricht, reicht zur Annahme eines Handelns mit - auch im bedingten - Vorsatz nicht aus.
RS0114396 Rechtssatz 08.11.2000Strafrecht
Eine Verletzung des § 214 Abs 3 FinStrG steht nicht unter der Nichtigkeitssanktion des § 281 Abs 1 Z 3 StPO; es wurde auch keine diesbezügliche Ergänzung der Strafprozessordnung durch das FinStrG (§ 218 FinStrG zu § 281 StPO) vorgenommen.
RS0120367 Rechtssatz 22.11.2005Strafrecht
Der Oberste Gerichtshof sieht den Zweck der von der Rechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen Freisprüchen nach § 259 Z 3 StPO und solchen nach § 214 FinStrG bloß darin, bei Vorliegen entsprechender Indizien für ein finanzstrafbehördlich zu ahnd …
RS0127315 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Gründet das Gericht den Freispruch auf die Verneinung der Täterschaft des Angeklagten im Zweifel zu dessen Gunsten, ohne eine Aussage zu sämtlichen Tatbestandselementen zu treffen, reicht es für den Erfolg der Nichtigkeitsbeschwerde nicht hin, einen Begründ …
RS0130765 Rechtssatz 18.05.2016Strafrecht
Da die Urteilsausfertigung die Urschrift des mündlich verkündeten Urteils darstellt (siehe § 270 Abs 1 und 2 StPO), folgt aus § 22 Abs 1 und 2 VbVG, dass in Verbandsverantwortlichkeitssachen die Urteile gegen die natürliche Person und den belangten Verband …
RS0133645 Rechtssatz 07.06.2021Strafrecht
Ist das im gemeinsam geführten Hauptverfahren (§§ 15 Abs 1, 22 Abs 1 VbVG) ergangene Urteil über die natürliche Person (§ 22 Abs 1 VbVG) ein Freispruch, wird die Verbundenheit der Verfahren gerade dadurch gelöst (§ 22 Abs 3 VbVG).
RS0133646 Rechtssatz 07.06.2021Strafrecht
Sind Gegenstand des verbundenen Hauptverfahrens (§§ 15 Abs 1, 22 Abs 1 VbVG) mehrere Taten, die ein Angeklagter begangen haben und für die der belangte Verband verantwortlich sein soll, kann das Urteil nach § 22 Abs 1 VbVG teils Schuldspruch, teils Freispru …