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Entscheidung 13 Os 128/18z×

Entscheidung 13 Os 128/18z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013731 Rechtssatz 29.11.2000Strafrecht
Die Beteiligungsform, in welcher die strafbare Handlung begangen wird (§ 12 StGB), betrifft keine nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO entscheidende, also für Schuldspruch oder Subsumtion maßgebliche Tatsache (auch 13 Os 67, 68/99).
RS0053859 Rechtssatz 19.02.1980Strafrecht
Der Einwand, durch die Entscheidung über die Frage, ob die dem Angeklagten zur Last fallende Tat eine zur Zuständigkeit der Gerichte gehörige strafbare Handlung begründe, sei ein Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet worden, kann niemals auf die Behaupt …
RS0086282 Rechtssatz 04.10.1988Strafrecht
Der Verkürzungs-Vorsatz des Täters muss sich auf die Höhe des (außerhalb des Tatbestands gelegenen) strafbestimmenden Wertbetrages nicht erstrecken; genug daran, dass die tatbestandsmäßige Verkürzung als solche (dem Grunde nach) vorsätzlich bewirkt wurde. E …
RS0094545 Rechtssatz 05.10.1976Zivilrecht; Strafrecht
Untreue ist Mißbrauch rechtlich eingeräumter Verfügungsmacht; der Täter ist nach seiner Vertretungsmacht nach außen, nicht aber nach seinen Verpflichtungen im Innenverhältnis zu seinem Tun berechtigt.
RS0094764 Rechtssatz 03.11.1983Strafrecht
Eine auf bewusst unrichtiger oder unvollständiger Information beruhende Zustimmung des Geschäftsherrn (hier: des Vorstands und des Aufsichtsrats) zu den Rechtshandlungen schließt die Annahme eines Befugnismissbrauchs nicht aus.
RS0094782 Rechtssatz 20.11.1985Strafrecht
Die pflichtwidrige Zustimmung des Organs eines Machtgebers zu einer missbräuchlichen Vermögensverfügung des Machthabers ändert an der Missbräuchlichkeit dieser Verfügung nichts.
RS0099014 Rechtssatz 03.08.1995Strafrecht
Ein die Gewährung bedingter Strafnachsicht betreffender Widerspruch zwischen Urteilsspruch und Entscheidungsgründen bewirkt Nichtigkeit des Strafausspruches.
RS0107358 Rechtssatz 26.03.1997Strafrecht
Dass die Urteilsausfertigung zwei Tippfehler zu Jahreszahlen enthält (1993 und 1994 anstelle von 1983 und 1984), kann keinen Begründungsmangel im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 5 StPO bewirken, ergibt sich doch vor allem aus dem Spruch, in …
RS0122332 Rechtssatz 01.08.2007Strafrecht
Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der ) Beseitigung eines (in tatsächlicher Hinsicht konstatierten) Ausnahmesatzes unschlüss …
RS0122721 Rechtssatz 03.10.2007Strafrecht
Welche rechtlichen Erwägungen das Erstgericht in den Entscheidungsgründen angestellt hat, ist für die Anfechtungsbefugnis nicht von Bedeutung. Ein Rechtsfehler läge nur vor, wenn - ungeachtet der in den Erwägungen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) dargelegten Rechtsan …
RS0125533 Rechtssatz 17.12.2009Strafrecht
Das Rechtsmittelgericht hat stets nur aufgrund der Urteilsausfertigung (§§ 270, 342 StPO) zu entscheiden. Weicht diese vom verkündeten Urteil ab oder ist sie undeutlich (§ 281 Abs 1 Z 3 und 5 StPO), darf das Rechtsmittelgericht bei seiner Entscheidung amtsw …
RS0130194 Rechtssatz 08.06.2015Strafrecht
Zufolge des verfahrensrechtlichen Grundsatzes "iura novit curia" scheiden Rechtsfragen als Gegenstand der Beweisaufnahme und als Inhalt von Tatsachenfeststellungen aus.
RS0131593 Rechtssatz 28.06.2017Strafrecht
§ 38 FinStrG idF BGBl I 2015/163 verlangt die Absicht, sich selbst einen (nicht bloß geringfügigen fortlaufenden) abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen. Daher scheidet nunmehr ‑ anders als nach der Rechtslage vor BGBl I 2015/163 (vgl RIS‑Justiz RS008657 …
RS0131818 Rechtssatz 11.10.2017Strafrecht
Eine Einwilligung des Berechtigten ist auch bei der Untreue nach den Regeln des allgemeinen Strafrechts zu beurteilen (JAB 728 BlgNR 25. GP 11). Demzufolge ist eine solche Einwilligung für die Frage nach der Vertretbarkeit eines Regelverstoßes nur dann von …
RS0132027 Rechtssatz 19.04.2018Strafrecht
Grundsätzlich schließt die (mängelfreie) Einwilligung des Machtgebers Befugnisfehlgebrauch (also einen Verstoß gegen „internes Dürfen“) des Machthabers aus. Ist der Machtgeber (wie hier) eine GmbH, kann (nicht anders als im Fall einer AG) das Einverständnis …
RS0132285 Rechtssatz 10.10.2018Strafrecht
Abgabenrechtlich ist im Finanzstrafverfahren stets von der Normenlage auszugehen, die im zu beurteilenden Zeitraum gegolten hat. Einer allfälligen Änderung von Steuergesetzen kommt somit unter dem Aspekt des Günstigkeitsvergleichs (§ 4 Abs 2 FinStrG) keine …
RS0132726 Rechtssatz 10.07.2019Strafrecht
Verdeckte Ausschüttungen können auch bei Zuwendungen (hier: einer GmbH) an dem Anteilseigner nahestehende Personen (hier: Begünstigte einer Privatstiftung als Alleingesellschafterin) vorliegen.
RS0132727 Rechtssatz 10.07.2019Strafrecht
Ein Irrtum über den Umfang abgabenrechtlicher Erklärungspflichten betrifft ein normatives Tatbestandsmerkmal und ist als Kehrseite des Tatbildvorsatzes von § 8 Abs 1 FinStrG (nicht etwa von § 9 FinStrG) erfasst (Anmerkung: so bereits 13 Os 112/15t).
RS0132728 Rechtssatz 10.07.2019Strafrecht
§ 14 FinStrG normiert einen persönlichen Strafaufhebungsgrund. Strafbefreiung tritt (bei mehreren Beteiligten) nur für den ein, der selbst vom Versuch zurücktritt.