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Entscheidung 13 Os 26/25k×

Entscheidung 13 Os 26/25k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0100971 Rechtssatz 18.08.1994Strafrecht
Ein nichtigkeitsbegründender innerer Widerspruch der Antwort der Geschworenen auf die an sie gestellten Fragen liegt nur vor, wenn im Wahrspruch Tatsachen festgestellt worden sind, die nach den Denkgesetzen einander ausschließen und daher nebeneinander nich …
RS0101003 Rechtssatz 08.08.1956Strafrecht
Widersprechend ist der Wahrspruch, wenn er Tatsachen feststellt, die nach den Gesetzen logischen Denkens einander ausschließen.
RS0101148 Rechtssatz 15.12.1994Strafrecht
Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.
RS0101403 Rechtssatz 21.05.1951Strafrecht
Unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO kann der Schuldspruch des Geschwornengerichtsurteils nur dann angefochten werden, wenn die dem Angeklagten nach dem Wahrspruch der Geschwornen zur Last fallende Tat unter Verletzung oder …
RS0101527 Rechtssatz 24.04.1986Strafrecht
Eine gesetzmäßige Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt ein Festhalten an dem im Wahrspruch festgestellten Sachverhalt, einen Vergleich dieses Sachverhalts mit dem darauf angewendeten Gesetz und die Bezeichnung jenes anderen Strafgesetzes voraus, dem …
RS0119071 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Die Instruktionsrüge ist nicht am Gesetz orientiert, wenn sie die Ausführungen in der schriftlichen Rechtsbelehrung übergeht oder nicht darlegt, welcher konkrete Belehrungsinhalt unrichtig sein oder unter dem Gesichtspunkt irreführender Unvollständigkeit fe …
RS0119234 Rechtssatz 14.07.2004Strafrecht
Die Bejahung oder Verneinung der Sachverhaltsgrundlagen des normativen Tatbestandsmerkmals "nationalsozialistisch" im Sinne des § 3g VerbotsG ist auf der Feststellungsebene angesiedelt und somit allein den Geschworenen zur Beantwortung vorbehalten. Eine Anf …
RS0119549 Rechtssatz 07.12.2004Strafrecht
Eine prozessordnungsgemäße Ausführung der Instruktionsrüge (Z 8) verlangt den Vergleich der tatsächlich erteilten Rechtsbelehrung mit deren nach § 321 Abs 2 StPO erforderlichem Inhalt und die darauf gegründete deutliche und bestimmte Darstellung der Unricht …
RS0120126 Rechtssatz 26.07.2005Strafrecht
Undeutlichkeiten und Widersprüche hinsichtlich im Wahrspruch enthaltener Feststellungen können aus dem Grund des § 345 Abs 1 Z 9 StPO nur nach den auch für das schöffengerichtliche Verfahren geltenden Regeln, mithin nur bezüglich entscheidender Tatsachen, e …
RS0128874 Rechtssatz 18.06.2013Strafrecht
Wenn aus § 281 Abs 1 Z 5a StPO nur das angebliche Fehlen aktenkundiger Beweisergebnisse für die Schuld des Angeklagten, nicht aber gegen dessen Schuld sprechende Tatumstände releviert werden, gelangt die Tatsachenrüge nicht zu prozessförmiger Darstellung.