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Entscheidung 13 Os 72/17p×

Entscheidung 13 Os 72/17p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098325 Rechtssatz 18.04.1969Strafrecht
In der Behauptung, es sei der Grundsatz "in dubio pro reo" zum Nachteil der Angeklagten verletzt worden, kann im Hinblick darauf, daß es sich bei diesem Grundsatz um keinen für das materielle Strafrecht, sondern nur für das Strafverfahren gültigen Grundsatz …
RS0098336 Rechtssatz 23.11.1993Strafrecht
Der Grundsatz "in dubio pro reo" stellt keine negative Beweisregel dar und verpflichtet das erkennende Gericht nicht, sich bei mehreren denkbaren Schlussfolgerungen durchwegs für die dem Angeklagten günstigste Variante zu entscheiden. Mit den Denkgesetzen i …
RS0099112 Rechtssatz 28.07.1994Strafrecht
Eine Verfahrensrüge hat auch nach der Neufassung des § 281 Abs 1 Z 4 StPO durch das StPÄG 1993 zur Voraussetzung, dass über einen Antrag des Beschwerdeführers nicht erkannt oder gegen seinen Antrag oder Widerspruch ein Zwischenerkenntnis gefällt worden ist. …
RS0108863 Rechtssatz 02.12.1997Strafrecht
Auch in Art 6 Abs 3 lit d MRK wird dem Angeklagten nur das Recht garantiert, die Ladung und Vernehmung von Zeugen "zu erwirken". Die Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO hat daher auch in der Neufassung durch das StPÄG 1993 zur Voraussetzung, dass über …
RS0119424 Rechtssatz 21.10.2004Strafrecht
Ohne direkten Bezug zu aktenkundigem Beweismaterial bloß aus Erwägungen der Tatrichter Bedenken abzuleiten, ermöglicht die Tatsachenrüge nicht.
RS0120681 Rechtssatz 23.03.2006Strafrecht
Keine entscheidende Tatsache betrifft der Einwand, infolge sich stets ändernder Qualität gerade von Cannabiskraut sei es unzulässig gewesen, den Reinheitsgehalt des sichergestellten Suchtgiftes der Gesamtmenge zugrundezulegen, wenn selbst die Annahme eines …
RS0124172 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.