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Entscheidung 14 Os 53/21g×

Entscheidung 14 Os 53/21g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0078135 Rechtssatz 13.04.2000Strafrecht
Zum Begriff der geschlechtlichen Handlung: Der früher von der Legistik verwendete Begriff "Unzucht" und "unzüchtige Handlungen" wird durch die neue, inhaltsgleiche Umschreibung "geschlechtliche Handlung" ersetzt, ohne ein zusätzliches Merkmal der sexuellen …
RS0090977 Rechtssatz 25.08.1983Strafrecht
Eine über den "Normalfall", welchen die gesetzliche Vertypung im Auge hat, hinausgehende Begehungsart ist erschwerend, ohne dass dadurch gegen das Doppelverwertungsverbot verstoßen würde.
RS0091003 Rechtssatz 10.09.1986Strafrecht
Grausamkeit des Handelns beim Mord wird nicht schon vom Tatbestand des § 75 StGB erfasst, sodass deren Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.
RS0091527 Rechtssatz 26.05.1982Strafrecht
Auch bei Vornahme einer Strafschärfung nach dem § 39 StGB sind sämtliche einschlägigen Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.
RS0095733 Rechtssatz 08.04.1992Strafrecht
Als geschlechtliche Handlungen im Sinne des § 202 StGB idF der StGNov 1989, BGBl 1989/242, sind solche objektiv erkennbar sexualbezogenen Handlungen anzusehen, die sowohl nach ihrer Bedeutung als auch nach Intensität und Dauer von einiger Erheblichkeit sind …
RS0099219 Rechtssatz 11.01.1973Strafrecht
Dem Erfordernis der Bezeichnung eines Beweisthemas wird nur dann Genüge getan, wenn der Antragsteller den Gegenstand des Beweises konkretisiert, dh in seinem Antrag ausführt, welcher ihn entlastende Umstand durch das angeführte Beweismittel nachgewiesen wer …
RS0099301 Rechtssatz 25.11.1981Strafrecht
Ein Beweisantrag, der nur das Beweismittel, nicht aber das Beweisthema nennt, ist auf seine Berechtigung unüberprüfbar und daher unbeachtlich.
RS0099892 Rechtssatz 28.06.1988Strafrecht
Der materiellrechtliche Nichtigkeitsgrund des dritten Falles der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO (nF) stellt nicht darauf ab, ob eine vom erkennenden Gericht ausgesprochene Unrechtsfolge tatgerecht und tätergerecht ist, sondern darauf, ob gegen Bestimmungen über …
RS0099954 Rechtssatz 12.09.1990Strafrecht
Sämtliche Anwendungsfälle des § 281 Abs 1 Z 11 StPO stellen nicht darauf ab, ob eine Unrechtsfolge im konkreten Fall unvertretbar oder unangemessen ist (insoweit kommt nur die Anfechtung im Weg der Berufung in Frage), sondern vielmehr darauf, ob dem Erstger …
RS0117228 Rechtssatz 28.11.2002Strafrecht
Lässt eine Analyse des Urteils trotz einer für Dritte bestehenden Unklarheit in Hinsicht auf die Feststellung entscheidender Tatsachen bei näherem Hinsehen aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts die Beurteilung zu, dass die Tatrichter die entscheidenden Tat …
RS0127379 Rechtssatz 12.12.2011Strafrecht
Der Besitz (§ 207a Abs 3 StGB) einer zuvor selbst hergestellten pornografischen Darstellung mit Unmündigen ist eine vorbestrafte Nachtat zu § 207a Abs 1 Z 1 StGB.
RS0127941 Rechtssatz 10.04.2012Strafrecht
Ein Befund ist unbestimmt, wenn die Erörterungen des Sachverständigen nicht verständlich oder nicht nachvollziehbar sind oder ihnen nicht zu entnehmen ist, welche Tatsachen der Sachverständige als erwiesen angenommen hat, wenn der Befund in sich widersprüch …
RS0130193 Rechtssatz 22.07.2015Strafrecht
Das Doppelverwertungsverbot ergibt sich aus dem in § 32 Abs 2 erster Satz StGB enthaltenen Gebot, Erschwerungs- und Milderungsgründe nur soweit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen („gegeneinander abzuwägen“), als sie „nicht schon die Strafdrohun …