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Entscheidung 15 Os 127/23z×

Entscheidung 15 Os 127/23z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088761 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Das Tatmotiv berührt weder die Schuldfrage noch den anzuwendenden Strafsatz.
RS0089034 Rechtssatz 01.06.1995Strafrecht
Die Konstatierung, dass der Täter gewillt war, den Deliktserfolg hinzunehmen, genügt den Anforderungen des bedingten Vorsatzes, denn die Wissenskompenente ist im Wollen des Täters denknotwendig mitenthalten.
RS0089250 Rechtssatz 17.09.1987Strafrecht
Einen Tatumstand "billigen" bedeutet denknotwendig dessen Präsenz in der Vorstellung des Täters. Die Wissenskomponente des Vorsatzes (§ 5 Abs 1 StGB) ist daher in der Urteilsfeststellung "zumindest billigend in Kauf genommen" enthalten.
RS0092102 Rechtssatz 16.02.1977Strafrecht
Für die objektive Eignung einer Drohung ist es ohne Bedeutung, ob der Bedrohte, sei es aus übergroßer Ängstlichkeit, sei es aus besonderem Mut oder Gleichmut, bei Beurteilung der Lage aus seiner Sicht von einem Durchschnittsmaßstab abweichende Befürchtungen …
RS0092392 Rechtssatz 10.02.1961Strafrecht
Ob dem Bedrohten gegründete Besorgnisse eingeflößt wurden, ist für die Zurechnung zum Tatbestand nach dem § 98 lit b StG ohne Bedeutung (Slg 980, ÖRZ 1937,253).
RS0092538 Rechtssatz 23.08.1984Strafrecht
Die Eignung der (Raubdrohung) Drohung, begründete Besorgnisse zu erwecken, betrifft eine Rechtsfrage (ÖJZ-LSK 1982/3 bei § 107 StGB).
RS0093960 Rechtssatz 16.12.1976Strafrecht
Richtet sich der diebische Angriff auf ein Gut, das sich in einem der in Z 1 angeführten Objekte befindet, dann kann die Frage der Einbruchsqualifikation ausschließlich unter dem Gesichtspunkt dieser speziellen Gesetzesnorm geprüft werden. Ähnlich ist für d …
RS0094055 Rechtssatz 16.10.1979Strafrecht
Aufbrechen verlangt die Aufwendung körperlicher, nicht ganz unerheblicher Kraft oder die Verwendung von Werkzeug.
RS0094188 Rechtssatz 04.03.1980Strafrecht
Als Raubdrohung kommt - wie sich aus dem Klammerzitat des § 89 StGB ergibt - jede Drohung mit einer Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit in Betracht, sofern eine solche Gewalt als gegenwärtig, das heißt in einer solchen Art u …
RS0097540 Rechtssatz 11.06.1992Strafrecht
Das Zeugnis ist ein Bericht über sinnliche Wahrnehmungen von Tatsachen, die der Vergangenheit angehören. Nur Tatsachenbekundungen stellen eine Aussage dar. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche …
RS0098642 Rechtssatz 14.11.1977Strafrecht
Versagt das Gericht einem Zeugen die Glaubwürdigkeit, stellt es keine Unvollständigkeit dar, wenn nicht mehr auf die Aussage selbst eingegangen wird.
RS0098671 Rechtssatz 19.05.1981Strafrecht
Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden.
RS0098778 Rechtssatz 22.10.1974Strafrecht
Das Gericht ist nicht verpflichtet, im Urteil den vollständigen Inhalt sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen zu erörtern und daraufhin zu untersuchen, wie weit jede einzelne Angabe für oder gegen diese oder jene Darstellung spricht.
RS0100183 Rechtssatz 26.09.1991Strafrecht
Werden die angeführten Nichtigkeitsgründe (hier: Z 5 und Z 5a des § 281 Abs 1 StPO) nicht getrennt dargestellt; so gehen Unklarheiten, die durch diese Art der Rechtsmittelausführung bedingt sein könnten, zu Lasten des Beschwerdeführers, denn es obliegt ihm, …
RS0114927 Rechtssatz 27.03.2001Strafrecht
Nach dem Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB bilden alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung …
RS0116504 Rechtssatz 29.05.2002Strafrecht
Abgesehen vom Erfordernis der Bezugnahme auf entscheidende Tatsachen und der Verpflichtung des Gerichtes zur gedrängten Darstellung der Gründe ist bei der Ausführung der Mängelrüge zu beachten, dass die Beweisergebnisse in ihrer Gesamtheit zu betrachten sin …
RS0116732 Rechtssatz 06.08.2002Strafrecht
Offenbar unzureichend ist eine Begründung, welche den Gesetzen folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht (WK-StPO § 281 Rz 444).
RS0116882 Rechtssatz 17.10.2002Strafrecht
Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wollen oder Wissen ist rechtsstaatlich vertretbar.
RS0117995 Rechtssatz 25.09.2003Strafrecht
Der Begründungsmangel der Undeutlichkeit liegt dann vor, wenn nicht unzweifelhaft erkennbar ist, ob eine entscheidende Tatsache in den Entscheidungsgründen festgestellt wurde oder auch aus welchen Gründen die Feststellung entscheidender Tatsachen erfolgt is …
RS0118342 Rechtssatz 16.12.2003Strafrecht
Eine Rechtsrüge, die beweiswürdigende Erwägungen anstellt und nicht deutlich macht, welche konkreten Feststellungen sie vermisst, ist nicht am Verfahrensrecht ausgerichtet.