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Entscheidung 15 Os 57/14t×

Entscheidung 15 Os 57/14t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091527 Rechtssatz 26.05.1982Strafrecht
Auch bei Vornahme einer Strafschärfung nach dem § 39 StGB sind sämtliche einschlägigen Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.
RS0091623 Rechtssatz 17.01.1990Strafrecht
Der Hinweis auf eine Mehrzahl einschlägiger Vorstrafen, die dadurch bewirkte Erfüllung der formalen Voraussetzungen des § 39 StGB und den raschen Rückfall verstößt keineswegs gegen das Verbot der Mehrfachverwertung von Strafzumessungsgründen (Z 11 zweiter A …
RS0097358 Rechtssatz 20.11.1985Strafrecht
Ungereimtheiten eines Gutachtens, das in den Entscheidungsgründen wiedergegeben wird, können (mittelbar allenfalls auch) Nichtigkeit des Urteils nach Z 5 des § 281 Abs 1 StPO bewirken (Begründungsmangel).
RS0098710 Rechtssatz 12.10.1973Strafrecht
Ein auf wahlweisen Feststellungen beruhendes Strafurteil ist dann denkbar, wenn jede der wahlweise getroffenen Annahmen zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führt; oder wenn der Vorwurf der Qualifikation eines Tatbestandes auf die Feststellung gestützt wir …
RS0116565 Rechtssatz 28.05.2002Strafrecht
Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588).
RS0120025 Rechtssatz 02.06.2005Strafrecht
Wurde ein zugunsten des Angeklagten sprechender (in der Schuld- oder Subsumtionsfrage oder hinsichtlich der Strafbefugnisgrenze) erheblicher Tatumstand im gesamten Strafverfahren nie in Zweifel gezogen, dazu keine Frage gestellt und auch keinerlei Beweisver …
RS0126626 Rechtssatz 23.12.2010Strafrecht
Eine auf mangelnde Sachkunde des Sachverständigen gegründete Einwendung gegen diesen ist nach Erstattung von Befund und Gutachten zufolge der Spezialregelung des § 127 Abs 3 erster Satz StPO nicht mehr zulässig. Da spätestens mit der Abgabe des schriftliche …
RS0127941 Rechtssatz 10.04.2012Strafrecht
Ein Befund ist unbestimmt, wenn die Erörterungen des Sachverständigen nicht verständlich oder nicht nachvollziehbar sind oder ihnen nicht zu entnehmen ist, welche Tatsachen der Sachverständige als erwiesen angenommen hat, wenn der Befund in sich widersprüch …
RS0127942 Rechtssatz 10.05.2012Strafrecht
Ein Gutachten ist dann (außer dem Fall der Widersprüchlichkeit) „sonst mangelhaft“ im Sinn des § 127 Abs 3 erster Satz StPO, wenn es unschlüssig, unklar oder unbegründet ist, den Gesetzen der Logik widerspricht oder nicht mit den gesicherten Erkenntnissen d …