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Entscheidung 16 Ok 1/12×

Entscheidung 16 Ok 1/12

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016745 Rechtssatz 16.09.1971Zivilrecht
Kontrahierungszwang besteht überall dort, wo faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität ihm die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gibt, also insbesonders bei Inhabung einer Monopolstellung. Der Straßenverwaltung kommt eine s …
RS0016751 Rechtssatz 30.11.1993Zivilrecht
Die Betreiberin der Linzer Straßenbahnen ist ein Versorgungsunternehmen, das öffentliche (Verkehrs)Aufgaben wahrnimmt. Sie hat somit die gleiche Funktion wie ein Unternehmen der öffentlichen Hand, so dass es auch gerechtfertigt erscheint, sie in Bezug …
RS0030805 Rechtssatz 28.03.1979Zivilrecht
Für eine Gebietskörperschaft mit Monopolstellung in ihrem Versorgungsgebiet besteht Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen (hier Gemeinde auf dem Gebiet der Stromversorgung vor Nov - § 879 Abs 3 ABGB idF BGBl 1979/140).
RS0063530 Rechtssatz 14.06.1993Undefined
Als missbräuchlich werden sämtliche Verhaltensweisen eines Unternehmers in beherrschender Stellung bezeichnet, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmers bereits geschw …
RS0063539 Rechtssatz 14.06.1993Undefined
Der relevante Markt ist nach örtlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien zu bestimmen. Bei der sachlichen Abgrenzung ist auf Austauschbarkeitsrelationen aus der Sicht der Bedarfsträger abzustellen. Es kommt in erster Linie auf die funktionelle Austauschb …
RS0109204 Rechtssatz 17.12.1997Zivilrecht
Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen ist nicht verpflichtet, den gegen ihn gerichteten Wettbewerb zu subventionieren. Es liegt kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Abschlussverweigerung vor, wenn ein solches Unternehmen einen "Partne …
RS0110382 Rechtssatz 18.06.1998Zivilrecht
Art 86 EGV ist zur Auslegung von § 35 KartG 1988 heranzuziehen.
RS0114137 Rechtssatz 09.10.2000Zivilrecht
Die Behinderung von Wettbewerbern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen ist nicht schon an sich als missbräuchlich anzusehen. Starker Wettbewerb im Streben nach besserer Leistung durch alle Marktteilnehmer gehört zum Wesen eines funktionierenden Wettbew …
RS0117542 Rechtssatz 10.03.2003Zivilrecht
Ein Monopolist oder ein marktbeherrschendes Unternehmen kann nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen. Die Beibringung einer Ba …
RS0121463 Rechtssatz 11.10.2006Zivilrecht
Eine Prozessführung ist offenbar mutwillig, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Prozessstandpunktes bewusst ist und sich in diesem Bewusstsein in den Prozess einlässt, oder wenn sie zur Erzielung eines nicht durch die Rechtsordnung geschützten Zwec …
RS0123662 Rechtssatz 14.02.2005Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen.
RS0123759 Rechtssatz 16.07.2008Zivilrecht
Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 48 KartG ist nur die Bescheinigung der Zuwiderhandlung erforderlich.
RS0126128 Rechtssatz 13.07.2010Zivilrecht
Nach der „essential facility doctrine“ kann ein marktbeherrschendes Unternehmen dazu verpflichtet sein, seine Anlagen und Einrichtungen für Wettbewerber zu öffnen, wenn der Mitbewerber ohne Nutzung dieser Anlagen nicht in der Lage wäre, auf dem Markt in Ers …
RS0128252 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Vom persönlichen Schutz des § 5 Abs 1 Z 3 KartG erfasst sind Vertragspartner, von jenem des vergleichbaren Art 102 lit c AEUV Handelspartner des marktbeherrschenden Unternehmers. Potentielle Kunden des marktbeherrschenden Unternehmens fallen nicht in den An …
RS0128253 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Besteht zum Zeitpunkt der Weigerung, eine Geschäftsbeziehung aufzunehmen, für den Gegenstand des Geschäfts ein Markt, hat also das marktbeherrschende Unternehmen bereits mit anderen kontrahiert, kommt nach europäischem Wettbewerbsrecht bei der Verweigerung …
RS0128254 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Es ist nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen, ob der marktbeherrschende Unternehmer, der bereits mit anderen Nachfragern kontrahiert hat, dies auch mit neuen Nachfragern tun muss, die als geeignete Vertragspartner erscheinen …