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Entscheidung 17 Os 20/12p×

Entscheidung 17 Os 20/12p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088950 Rechtssatz 25.06.1986Strafrecht
Schon aus der Vorsatzdefinition des § 5 Abs 1 StGB geht hervor, dass ein Tatbildirrtum - wozu auch der Irrtum über ein normatives Tatbildmerkmal gehört - den Vorsatz ausschließt.
RS0096604 Rechtssatz 21.02.1950Strafrecht
Bloße Absicht des Beamten, eine Dienstvorschrift zu verletzen, genügt zum Verbrechen nach § 101 StG noch nicht. Zu diesem Verbrechen ist die Absicht erforderlich, den Zweck, den der Staat durch die Erlassung einer Vorschrift erreichen wollte, zu schädigen.
RS0096816 Rechtssatz 08.05.1992Strafrecht
Als ein (für die Tatbeurteilung nach § 302 Abs 1 StGB ausreichender) Schaden an einem konkreten öffentlichen Recht ist die Vereitelung einer bestimmten in der Rechtsordnung festgelegten staatlichen Maßnahme zu verstehen, wenn damit jener Zweck beeinträchtig …
RS0108964 Rechtssatz 20.11.1997Strafrecht
Voraussetzung für die Strafbarkeit als Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist in subjektiver Hinsicht, dass der Bestimmende es für gewiss hält, der Beamte werde bei bestimmungsgemäßem Verhalten (zumindest) vorsätzlich seine Befugnis missbrauchen. Hingegen ist ni …
RS0112120 Rechtssatz 21.04.1999Strafrecht
Allein die mißbräuchliche Beschaffung von dem Datenschutz unterliegenden personenbezogenen Daten, ohne darüber hinausgehenden Vorsatz, ein konkretes Recht des Staates oder einer Person zu schädigen, reicht für die Verwirklichung des Tatbestandes von § 302 A …
RS0114317 Rechtssatz 14.11.2000Strafrecht
Eine, wenn auch unbefugte, Datenabfrage aus dem elektronischen kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS) erfüllt nur dann den Tatbestand des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, wenn diese mit dem Willen (§ 5 Abs 1 StGB) g …
RS0114637 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Ebenso wie privat erworbenes Wissen einen Beamten nicht zu amtlicher Tätigkeit verpflichtet (weil der Staat darauf kein Recht hat), wird umgekehrt die nur für dienstliche Belange bestehende rechtliche Möglichkeit, das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) un …
RS0117593 Rechtssatz 30.04.2003Strafrecht
Ob die Begründung von Feststellungen zu den entscheidenden Tatsachen im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO unvollständig ist, bestimmt sich unter dem Gesichtspunkt einer für den Prozessstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Tatsachenfeststellu …
RS0118316 Rechtssatz 26.11.2003Strafrecht
Unvollständig (§ 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO) ist ein Urteil dann, wenn das Gericht bei der für die Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene (§ 258 Abs 1 StPO) Verfahrensergebnis …
RS0119090 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Stellt sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Sachverhaltsbezug hergestellt, die verba legalia mithin zirkulär verwendet und recht besehen gar keine Feststellungen getroffen wurden, so liegt ein Rechtsmangel infolge fehlender Feststellungen vor.
RS0127795 Rechtssatz 18.06.2012Strafrecht
Der unmittelbare Täter kann nur dann iSd § 302 Abs 1 StGB mit auf Schädigung des Staates an dessen Gebührenanspruch gerichtetem Vorsatz handeln, wenn er zu der den Gebührenanspruch auslösenden Amtshandlung befugt ist.