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Entscheidung 1 Ob 100/13g×

Entscheidung 1 Ob 100/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011047 Rechtssatz 28.11.1963Zivilrecht
§ 411 ABGB findet auf Teiche und Seen keine Anwendung.
RS0038593 Rechtssatz 25.06.1963Zivilrecht
Da weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe einen Beweis über die Richtigkeit der eingezeichneten Grenzen machen, ist aus dem in den Mappen aufscheinenden Grenzverlauf nichts zu gewinnen, wenn feststeht, daß der Weg, der nach den Mappen die Grenze …
RS0042179 Rechtssatz 19.12.1958Zivilrecht
Wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass der Sachverhalt in der von ihm dargestellten Richtung noch nicht genügend geklärt ist, dann kann der OGH, der nicht Tatsacheninstanz ist, dem nicht entgegentreten.
RS0049554 Rechtssatz 09.01.1957Zivilrecht
Der Mappendarstellung kommt nicht die Bedeutung einer bücherlichen Eintragung zu. Sie ist nur dazu bestimmt, die Lage der Liegenschaften zu veranschaulichen.
RS0049646 Rechtssatz 02.12.1980Zivilrecht
Seit 01.11.1934 kann durch Ersitzung Eigentum am öffentlichen Wassergut nicht mehr erworben werden, es müssen aber zuvor erworbene Rechte voll gewahrt werden. Durch Ablauf der Ersitzungszeit am 01.11.1934 bereits erworbene Rechte können daher auch heute noc …
RS0082074 Rechtssatz 20.11.1974Zivilrecht
Zum Unterschied der Begriffe "öffentliches Gewässer" und "öffentliches Wassergut".
RS0082097 Rechtssatz 29.01.1993Zivilrecht
Auch nach der Neufassung des § 4 WRG durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 sind die Grenzen zwischen dem wasserführenden oder verlassenen Bett eines öffentlichen Gewässers und den anrainenden Grundstücken anderer Eigentümer als des Bundes nach dem regel …
RS0082115 Rechtssatz 05.03.1980Zivilrecht
Die Grenze des Wasserbettes ist nach dem regelmäßig wiederkehrenden ordentlichen höchsten Wasserstand zu ziehen. Hilfsweise wird bei Fehlen eines Ufergrates zur Beurteilung auch herangezogen werden können, ob die regelmäßig überflutete Fläche unproduktiv is …
RS0123534 Rechtssatz 10.06.2008Zivilrecht
Bei öffentlichem Wassergut im Sinne des § 4 Abs 1 oder Abs 4 WRG bleibt für einen originären Eigentumserwerb nach § 411 ABGB kein Raum.
RS0127046 Rechtssatz 28.04.2011Zivilrecht
Nach der Legaldefinition des § 4 Abs 1 Satz 1 WRG 1934 bzw WRG 1959 ist alleinige Voraussetzung für die Qualifikation als öffentliches Wassergut der Umstand, dass es sich um ein wasserführendes oder verlassenes Bett eines öffentlichen Gewässers handelt und …
RS0129138 Rechtssatz 19.09.2013Zivilrecht
Seen sind stehende Gewässer, auch wenn sie von Wasserläufen durchflossen werden. Der Umstand, dass der See Zu‑ und Abflüsse aufweist, macht ihn nicht zu einem fließenden Gewässer. Beim öffentlichen Wassergut im Sinne des § 4 Abs 1 WRG handelt es sich um die …