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Entscheidung 1 Ob 109/16k×

Entscheidung 1 Ob 109/16k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035437 Rechtssatz 21.03.1973Zivilrecht
Ohne Zurückweisungsantrag einer Partei hat das Gericht keine, die Zulässigkeit der Nebenintervention bejahende Entscheidung zu treffen.
RS0035481 Rechtssatz 20.12.1972Zivilrecht
Die amtswegige Zurückweisung eines Nebenintervenienten wegen mangelnden rechtlichen Interesses ist nicht zulässig; die Zurückweisung kann vielmehr nur nach Stellung eines Zurückweisungsantrages einer Partei und Durchführung des im § 18 Abs 2 ZPO vorgesehene …
RS0035491 Rechtssatz 13.12.1990Zivilrecht
Mangels Zustellung des Beitrittsschriftsatzes an die Prozessparteien ist der Beitritt als NI noch nicht wirksam. Von der NI vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Prozesshandlungen sind unwirksam und unbeachtlich.
RS0035500 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Der Antrag einer der Prozessparteien auf Zurückweisung des Nebenintervenienten (§ 18 Abs 2 ZPO) ist zwar nicht fristgebunden, muss aber jedenfalls gestellt werden, bevor sich die Partei in Kenntnis des Zurückweisungsgrundes in die Verhandlung in der Hauptsa …
RS0035657 Rechtssatz 07.07.1925Zivilrecht
Die Nebenintervention kann nicht von Amts wegen zurückgewiesen werden.
RS0035678 Rechtssatz 30.08.1978Zivilrecht
Nicht die widersprechende Gegenpartei, sondern der Nebenintervenient hatte infolge des Zurückweisungsantrages sein rechtliches Interesse zu konkretisieren und zu bescheinigen, und die Zulässigkeit der Nebenintervention darf nicht aus anderen als den von der …
RS0035743 Rechtssatz 12.06.1963Zivilrecht
Ein Recht einer Prozesspartei, die Unterstützung des Nebenintervenienten "zu genießen", ist aus der Prozessordnung nicht abzuleiten. Im Zwischenverfahren nach § 18 Abs 2 ZPO ist lediglich der Intervenient und diejenige Prozesspartei beteiligt, welche die Zu …
RS0039200 Rechtssatz 13.11.1954Undefined
Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluss nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von e …
RS0111787 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Die Schlüssigkeit des behaupteten Interventionsinteresses gehört zu den formellen Beitrittsvoraussetzungen. Eine insofern unschlüssige Nebenintervention führt zu deren Zurückweisung im Rahmen der gerichtlichen Vorprüfung (hier kein Eingehen auf Verbesserung …
RS0115771 Rechtssatz 16.10.2001Zivilrecht
Ein wirksamer Beitritt des Nebenintervenienten liegt spätestens dann vor, wenn sein Beitrittsschriftsatz in Gegenwart beider Parteien in einer Tagsatzung vorgetragen und anschließend mit den Parteien über einen Zurückweisungsantrag mündlich verhandelt wird, …
RS0130968 Rechtssatz 30.08.2016Zivilrecht
Erst nach Abschluss des einseitigen Vorprüfungsverfahrens (hier) durch die (mit der Entscheidung des Rekursgerichts aufgetragene) Zustellung des Beitrittsschriftsatzes an die Parteien kann durch einen – eben erst zu stellenden – Antrag auf Zurückweisung nac …