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Entscheidung 1 Ob 119/14b×

Entscheidung 1 Ob 119/14b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010957 Rechtssatz 30.08.1972Zivilrecht
Die auf § 382 ABGB beruhenden Befugnis zum freien Fischfang wurde durch das Reichsfischereigesetz vom 25.04.1885 grundsätzlich beseitigt; seither können Fische nicht mehr als freistehende Sachen im Sinne des § 382 ABGB angesehen werden, das Fischereirecht w …
RS0010967 Rechtssatz 19.03.1980Zivilrecht
Die sich aus dem Fischereirecht ergebende Befugnis, dritte Personen zum Fischfang zuzulassen ( Ausstellung von Fanglizenzen ), kann nicht mit dinglicher Wirkung abgetreten werden.
RS0010970 Rechtssatz 08.06.1977Zivilrecht
Die Rechtsstellung des Fischereiberechtigten ist im Falle der Verbindung des Fischereirechtes mit dem Eigentum die eines Grunddienstbarkeitsberechtigten.
RS0010974 Rechtssatz 19.03.1980Zivilrecht
Die Grundentlastung bewirkte die Aufhebung des grundherrlichen oder vertragsmäßigen Obereigentums durch Verwandlung des geteilten Eigentums in ungeteiltes Eigentum, fand aber auf Fischereirechte keine Anwendung. Diese Rechte hatten vielmehr gemäß der Minist …
RS0011000 Rechtssatz 12.06.1963Zivilrecht
Bei der vom Eigentum abgesonderten Veräußerung eines Fischereirechtes handelt es sich bei diesem um eine unregelmäßige, persönliche Dienstbarkeit, die - auch in Oberösterreich - frei veräußerlich und vererblich ist. Das Aussterben der Fische kann dem Unterg …
RS0011675 Rechtssatz 31.10.1968Zivilrecht
Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sin …
RS0011711 Rechtssatz 23.06.1965Zivilrecht
Der Inhalt einer Grunddienstbarkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bedürfnis des herrschenden Grundstückes, doch ist das Recht so auszuüben, dass das dienende Grundstück womöglich wenig belastet wird. Dies gilt auch, wenn die Dienstbarkeit ohne jede Besch …
RS0041118 Rechtssatz 15.01.1969Zivilrecht
Ein Verstoß gegen die Rechtskraft liegt nur dann vor, wenn eine Entscheidung zwischen denselben Parteien über denselben Anspruch ergeht.
RS0041572 Rechtssatz 22.12.1977Zivilrecht
Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung ist nur dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts (verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation) gegeben sind, aber an Stelle der inhaltlichen u …
RS0103910 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
In Privatgewässern ist das Fischereirecht grundsätzlich Ausfluss des Eigentums am Gewässer (siehe 1 Ob 30/94).
RS0103914 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Das privatrechtliche Fischereirecht an sich wird durch die hiezu erforderlichen öffentlich-rechtlichen Akte nicht berührt (vgl SZ 47/59).
RS0106907 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Rech …
RS0108772 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
1) Wenn eine Schlichtungsstelle im Sinne des § 39 Abs 1 MRG besteht, hat der Streitrichter bei Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges die Klage zurückzuweisen (vgl RZ 1988/63) und nicht die Umdeutung der Klage sowie Überweisung in das außerstreitige Verf …
RS0110447 Rechtssatz 28.07.1998Zivilrecht
Das Fischereirecht kann Ausfluss des Eigentumsrechts an einem gutseigenen (künstlichen) Gewässer oder ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer sein.
RS0117056 Rechtssatz 19.09.2002Zivilrecht
Umfangreiche Berechnungen sollen dem Obersten Gerichtshof, selbst wenn er sie aufgrund der Aktenlage vornehmen könnte, erspart bleiben.
RS0124588 Rechtssatz 26.02.2009Zivilrecht
Müsste der Oberste Gerichtshof infolge Abänderung der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 50 Abs 1 Satz 1 ZPO auch über die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz entscheiden, kann er in sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO die Kos …
RS0130168 Rechtssatz 19.03.2015Zivilrecht
Jedes Fischereirecht, auch das Koppelfischereirecht nach § 5 Abs 1 Oö FischereiG, umfasst die Befugnis Sportfischerlizenzen zu vergeben. Diese Befugnis kann weder mit dinglicher Wirkung abgetreten, noch ersessen werden.