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Entscheidung 1 Ob 226/16s×

Entscheidung 1 Ob 226/16s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010137 Rechtssatz 04.06.1975Zivilrecht
Ein Rechtsbesitzer ist redlich, wenn er glauben kann, dass ihm die Ausübung des Rechtes zusteht.
RS0010184 Rechtssatz 23.01.1974Zivilrecht
Der für die Ersitzung erforderliche gute Glauben fällt weg, wenn der Besitzer entweder positiv Kenntnis erlangt, dass sein Besitz nicht rechtmäßig ist, oder wenn er zumindest solche Umstände erfährt, die zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Besitzes Anla …
RS0011075 Rechtssatz 23.05.1973Zivilrecht
Als redlicher Bauführer gilt, wer auf Grund einer (allenfalls konkludent zustande gekommen: § 863 ABGB) Vereinbarung darauf vertrauen kann, dort, wo er baut, auch bauen zu dürfen (EvBl 1963/307; SZ 32/137; SZ 28/35 ua; vgl Klang aa0 II 290; Ehrenzweig 2.Auf …
RS0012038 Rechtssatz 18.09.1991Zivilrecht
Kann sich derjenige, der auf Unterlassung weiterer Störungen bzw auf Beseitigung störender Anlagen in Anspruch genommen wird, auf ein Recht zum Eingriff (etwa ein entsprechendes Gebrauchs- oder Nutzungsrecht) berufen, mag dieses nun im privaten oder im öffe …
RS0012155 Rechtssatz 12.07.1961Zivilrecht
Bei der Negatorienklage kann auch die Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit allein Gegenstand des Klagebegehrens sein, ohne dass die sonst erforderlichen Voraussetzungen einer Feststellungsklage (§ 228 ZPO) gegeben sein müssen.
RS0012186 Rechtssatz 20.04.1978Zivilrecht
Bei der Negatorienklage hat der Kläger sein Eigentum und den Eingriff des Beklagten, dieser hingegen die Berechtigung seines Eingriffs zu beweisen.
RS0013882 Rechtssatz 14.10.1981Zivilrecht
Für die Abgrenzung der Verfahrensarten bei Grenzstreitigkeiten ist entscheidend, ob nach den Behauptungen des Antragstellers (Klägers) die unkenntliche Grenze nach dem letzten ruhigen Besitzstand, allenfalls nach billigem Ermessen festzusetzen ist, weil auc …
RS0034103 Rechtssatz 23.01.1974Zivilrecht
Die Ersitzung wird nicht nur durch Klage sondern ua auch durch nachträgliche Schlechtgläubigkeit unterbrochen (Klang 2. Auflage VI 660).
RS0038817 Rechtssatz 04.09.1975Zivilrecht
In der Regel ist eine Feststellungsklage dann unzulässig, wenn der Kläger seinen Anspruch bereits zur Gänze mit Leistungsklage geltend machen kann.
RS0038849 Rechtssatz 30.04.1975Zivilrecht
Die Möglichkeit der Leistungsklage verdrängt bei gleichem Rechtsschutzeffekt die Feststellungsklage (JBl 1968,206 ua).
RS0039021 Rechtssatz 28.09.1955Zivilrecht
Der Satz, dass die Feststellungsklage nicht zuzulassen ist, wenn die Leistungsklage eingebracht werden kann, gilt nur dann, wenn durch den Leistungsanspruch auch der Feststellungsanspruch ausgeschöpft wird, das heißt, wenn weitere als die durch das Leistung …
RS0039088 Rechtssatz 03.02.1965Zivilrecht
Abweisung einer Feststellungsklage wegen möglicher Unterlassungsklage.
RS0039202 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines Rechtes liegt dann vor, wenn infolge Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechtes entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirk …
RS0042744 Rechtssatz 18.02.1987Zivilrecht
Widersprüchliche Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, sind Feststellungsmängel, deren Vermeidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt.
RS0082243 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht
Die gesetzliche Fiktion berechtigt zwar zur Annahme des Bestands einer Dienstbarkeit, aber nur, wenn die im Gesetz geforderten Voraussetzungen vorliegen. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt die Inanspruchnahme des Grundes als "kleine Dienstbarkeit" einger …
RS0103701 Rechtssatz 27.02.1996Zivilrecht
Redlichkeit wird bereits durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
RS0106314 Rechtssatz 22.08.1996Zivilrecht
Steht nicht fest, dass die mit Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB belangte Partei durch schon getroffene oder wenigstens geplante Baumaßnahmen auf einem ihr gehörigen Weg in das Eigentumsrecht eines klagenden Nachbarn eingegriffen hat oder eingreifen w …
RS0112360 Rechtssatz 10.09.1998Zivilrecht
Gegen den benachbarten Grundeigentümer kann mit der actio negatoria vorgegangen und die Feststellung begehrt werden, dass die behauptete Servitut nicht bestehe. Eine solche Feststellungsklage bedarf nicht der Behauptung eines Feststellungsinteresses. Die Fe …