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Entscheidung 1 Ob 227/10d×

Entscheidung 1 Ob 227/10d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009357 Rechtssatz 23.11.1960Zivilrecht
Regelmäßige Voraussetzung der vorbeugenden Unterlassungsklage ist der Beginn einer Rechtsverletzung. Die bloße Drohung einer Rechtsverletzung wird nur unter besonderen Umständen die vorbeugende Unterlassungsklage rechtfertigen, wenn nämlich ein dringendes R …
RS0010497 Rechtssatz 30.06.1977Zivilrecht
Bei der Prüfung der Wiederholungsgefahr darf nicht engherzig vorgegangen werden. Diese liegt schon im Fortbestehen eines Zustandes, der keine Sicherungen gegen weitere Rechtsverletzungen bietet. Wiederholungsgefahr ist daher auch anzunehmen, wenn der mit de …
RS0010522 Rechtssatz 13.04.1988Zivilrecht
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, wenn zwar ein nachbarrechtlicher Eingriff behauptet wird, das dem Nachbarrecht nicht entsprechende Begehren auf Unterlassung der Stationierung von Flugzeugen des Bundesheeres (Draken) aber zeigt, dass in Wahrheit der beklag …
RS0010553 Rechtssatz 30.06.1977Zivilrecht
Die Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB setzt voraus, dass eine Wiederholung der unzulässigen Immission zu erwarten ist.
RS0010660 Rechtssatz 24.10.1990Zivilrecht
Analoge Anwendung des § 26 Abs5 WRG bei Gewässerverunreinigungen bei Haftung kraft Nachbarrechtes, wenn § 26 WRG mangels Schadensverursachung durch Betrieb einer Wasserbenutzungsanlage ausscheidet.
RS0011049 Rechtssatz 30.01.1980Zivilrecht
Es sind Änderungen der natürlichen Abflußverhältnisse verboten, die sich zum Nachteil des Unterliegers auswirken; dabei macht es keinen Unterschied, ob die Richtung des Wasserlaufes oder seiner Schnelligkeit geändert wird, weil sich auch die Beschleunigung …
RS0011053 Rechtssatz 04.10.1977Zivilrecht
Die Vorschriften des § 39 Abs 1 WRG 1959 - wonach niemand (s.H. Krzizek Kommentar zum Wasserrechtsgesetz Seite 181) den natürlichen Abfluss der sich auf einem Grundstück ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum Nachteil des unteren Grundstückes wil …
RS0011058 Rechtssatz 30.01.1980Zivilrecht
Der Gesetzgeber will nur den natürlichen Ablauf des Wassers schützen, weil alles, was die Natur schafft, hingenommen werden muß. Die mit dem von der Natur vorgesehenen Wasserlauf verbundenen Nachteile treffen grundsätzlich jenen, in dessen Vermögen sie sich …
RS0012045 Rechtssatz 05.09.1973Zivilrecht
Die Entscheidung über eine Negatorienklage, die der Abwehr von Änderungen der Wasserverhältnisse als Eingriff in das Eigentum (Fruchtgenußrecht) dient, steht jedenfalls den ordentlichen Gerichten zu (SZ 13/216; SZ 19/155; SZ 36/164; 1 Ob 69/66, 1 Ob 83/70).
RS0040266 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Der Anscheinsbeweis beruht darauf, dass bestimmte Geschehensabläufe typisch sind und es daher wahrscheinlich ist, dass auch im konkreten Fall ein derartiger gewöhnlicher Ablauf und nicht ein atypischer gegeben ist.
RS0040287 Rechtssatz 18.05.1988Zivilrecht
Der Anscheinsbeweis ist nur zulässig, wenn eine typische formelhafte Verknüpfung zwischen der tatsächlich bewiesenen Tatsache und dem gesetzlich geforderten Tatbestandselement besteht; er darf nicht dazu dienen, Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutun …
RS0049787 Rechtssatz 27.08.1980Zivilrecht
Schutzbauten und Regulierungsbauten an einem Bachbett gehören, wie die bauliche Instandhaltung von Straßen, zum Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung.
RS0082169 Rechtssatz 04.05.1977Zivilrecht
Unter Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten sind wasserbauliche Maßnahmen zu verstehen, deren ausschließliche oder hauptsächliche Aufgabe es ist, das Gerinne eines Gewässers in dem durch § 42 Abs 1 WRG 1959 bestimmten Sinne (Abwehr der schädlichen …
RS0082597 Rechtssatz 23.11.1994Zivilrecht
Das im § 39 Abs 1 WRG festgelegte an sich verwaltungsrechtliche Verbot der Privatwillkür konkretisiert zum Schutz des Unterliegers nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadenersatzansprüche des Unterliegers gegen den Ober …
RS0082611 Rechtssatz 14.06.1971Zivilrecht
Zum Begriff der Schutzbauten und Regulierungsbauten.
RS0117583 Rechtssatz 25.03.2003Zivilrecht
Gelangt Wasser auf ein benachbartes Grundstück, dann ist Ausgangspunkt der Lösung der nachbarrechtlichen Konfliktsituation stets der natürliche (unregulierte) Zustand eines Gewässers. Die mit dem von der Natur vorgesehenen Wasserlauf verbundenen Nachteile t …