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Entscheidung 1 Ob 53/13w×

Entscheidung 1 Ob 53/13w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006737 Rechtssatz 16.09.1965Zivilrecht
Auch im Außerstreitverfahren ist der OGH nur Rechtsinstanz und nicht Tatsacheninstanz; er kann daher Ergänzungsaufträgen des Rekursgerichtes nicht entgegentreten.
RS0007236 Rechtssatz 23.10.1990Zivilrecht
§ 15 AußStrG idF WGN 1989, welcher vollinhaltlich dem § 503 ZPO entspricht, macht deutlich, dass der Oberste Gerichtshof auch im Außerstreitverfahren nicht Tatsacheninstanz sein soll, sondern nur wegen rechtlicher oder sonst aktenkundiger Fehler angerufen w …
RS0043414 Rechtssatz 12.05.1965Zivilrecht
Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
RS0054053 Rechtssatz 04.11.1981Zivilrecht
Antrag die Worte " und bei der Entscheidung als bindend zu betrachten" in § 9 Abs 4 NWG, RGBl 1896/140, sowie § 16 Abs 6 dieses Gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben, da durch diese Regelungen der Gesetzgeber die Bindung der Gerichte an die Erklärung ei …
RS0071300 Rechtssatz 14.02.1985Zivilrecht
Der Bezirksverwaltungsbehörde obliegt eine Sachbeurteilung nach allen verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten, deren amtswegige Wahrung nach den Verfahrensregelungen und Vollzugsklauseln der einzelnen Verwaltungsgesetze ihr selbst zugewiesen ist. Soweit sie …
RS0071303 Rechtssatz 14.02.1985Zivilrecht
Das mit einem Notwegeantrag befasste Gericht genügt seinen Verpflichtungen zunächst dadurch, dass es gemäß § 11 Abs 2 NWG die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wegen der etwa in Betracht kommenden öffentlichen Rücksichten in Kenntnis setzt. Die E …
RS0071335 Rechtssatz 28.02.1989Zivilrecht
§ 25 NWG sieht zwar eine beschränkte Kostenersatzpflicht des Antragstellers, nicht aber einen Kostenersatzanspruch desselben vor.
RS0083966 Rechtssatz 18.09.1984Zivilrecht
Eine durch postamtliche Hinterlegung erfolgte Zustellung einer Sendung an den Zustellempfänger ist gemäß § 17 Abs 3 ZustG an dem innerhalb der vierzehntägigen Abholfrist gelegenen Tag wirksam geworden, an dem der Zustellempfänger die hinterlegte Sendung nac …
RS0087835 Rechtssatz 12.05.1961Zivilrecht
Das Gericht hat die für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse von Amts wegen zu erheben. Die Außerachtlassung dieser Bestimmungen (§§ 12 ff NWG) ist eine offenbare Gesetzwidrigkeit.
RS0128862 Rechtssatz 29.04.2013Zivilrecht
Die Einräumung eines Notwegs ist nicht schon dann nach § 4 Abs 3 4. Fall NWG zu versagen, wenn der geltende Bebauungsplan für ein betroffenes Grundstück keine einem solchen Weg ausdrücklich entsprechende Festlegung vorsieht.