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Entscheidung 1 Ob 87/23k×

Entscheidung 1 Ob 87/23k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0050239 Rechtssatz 25.06.1986Zivilrecht
Die Rechtswidrigkeit faktischer Amtshandlungen haben die zur Entscheidung in Amtshaftungssachen berufenen ordentlichen Gerichte von sich aus zu beurteilen; das Verfahren nach § 11 Abs 1 AHG ist deshalb in solchen Fällen nicht einzuleiten.
RS0050338 Rechtssatz 06.03.1991Zivilrecht
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht vor dem tatsächlichen Schadenseintritt. Mit dessen positiver Kenntnis beginnt sie aber auch schon dann zu laufen, wenn der Geschädigte die Schadenshöhe noch nicht beziffern kann, ihm noch nicht alle Schadensfol …
RS0050342 Rechtssatz 18.02.1987Zivilrecht
Ersatzansprüche für Schäden, die auch durch Rechtsmittel nicht mehr abgewendet werden können, beginnen mit dem Eintritt des tatsächlichen Schadens oder mit dem Eintritt der ersten Schadensfolge, die nicht mehr abgewendet werden kann, zu verjähren, die Verjä …
RS0050355 Rechtssatz 14.11.1984Zivilrecht
Für den Beginn der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs ist jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organs des Rechtsträgers schließen konnte (SZ 52/186 …
RS0109755 Rechtssatz 27.01.1998Zivilrecht
Da, soweit § 6 AHG nicht Sonderbestimmungen enthält, auch für die Verjährung die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts gelten, kommen neben den Hemmungsvorschriften des § 8 AHG - nun in der Fassung des Art XXII Z 3 der WGN 1989 - grundsätzlich auch die …
RS0111778 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Die Aufforderung des Rechtsträgers zur Ersatzleistung gemäß § 8 AHG löst die in § 6 Abs 1 AHG normierte Fortlaufhemmung aus.
RS0114221 Rechtssatz 29.08.2000Zivilrecht
Aus dem Wesen der Rettungspflicht gemäß § 2 Abs 2 AHG folgt, dass der Geschädigte den Beginn der Anspruchsverjährung durch die Ergreifung von für die Schadensvermeidung ungeeigneten Abhilfemaßnahmen nicht hinausschieben kann, wenn der durch einen fehlerhaft …
RS0122235 Rechtssatz 26.06.2007Zivilrecht
Mangels erkennbarer planwidriger Lücke ist im Rahmen des § 6 Abs 1 AHG auch nach Einrichtung der UVS davon auszugehen, dass von der Ablaufhemmung in dessen Satz 1 nur solche verwaltungsbehördliche Entscheidungen und Verfügungen erfasst sind, die der Rechtsk …
RS0126070 Rechtssatz 20.04.2010Zivilrecht
§ 8 Abs 2 StEG 2005 regelt ebenso wie § 6 Abs 1 AHG eine Fortlaufhemmung. Diese wird durch die Antwort des Bundes auf das Aufforderungsschreiben (§ 9 Abs 1 StEG 2005) nur beendet, wenn die Antwort den Ersatzanspruch eindeutig (‑ ganz oder teilweise ‑) entwe …