Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 129/16h×

Entscheidung 2 Ob 129/16h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012922 Rechtssatz 10.05.1984Zivilrecht
Anders als bei der Berechnung des "Nachlasspflichtteiles", bei welcher der Noterbe an der Entwicklung des Nachlasses zwischen dem Erbfall und der wirklichen Zuteilung des Pflichtteiles teilnimmt, sind bei der Ermittlung des "Schenkungspflichtteiles" Schenku …
RS0012934 Rechtssatz 31.03.1965Zivilrecht
Bei einer Erbhofübergabe unter Lebenden ist nicht nur der Rechtssatz des § 9 Abs 2 Krnt HöfeG, dass der Übernahmspreis unter Bedachtnahme auf das weitere Wohlbestehen des Übernehmers auf dem Hof festzusetzen ist, analog anwendbar, sondern auch die Vorschrif …
RS0012941 Rechtssatz 29.10.1975Zivilrecht
Der Anspruch nach § 785 Abs 1 ABGB richtet sich gegen den Nachlass, bzw Erben; jener nach § 951 Abs 1 ABGB richtet sich selbst dann, wenn sich der zum Erben eingesetzte unbedingt erbserklärt hat, aber gegen den Beschenkten und greift erst ein, wenn mit § 78 …
RS0012943 Rechtssatz 27.05.1970Zivilrecht
Nach § 951 ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen.
RS0012946 Rechtssatz 12.01.1984Zivilrecht
Der Wert eines der Erblasserin bei der Übergabe vorbehaltenen lebenslangen Fruchtgenusses, wiewohl diese Belastung auf den Zeitpunkt des Empfanges bezogen den Liegenschaftswert erheblich verminderte, ist für die Bemessung der Pflichtteilsgrundlage außer Ans …
RS0012958 Rechtssatz 28.08.1991Zivilrecht
Der Beschenkte haftet auch, ohne noch bereichert zu sein, wenn er die geschenkte Sache oder deren Wert unredlicherweise, das heißt in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis eines Anrechnungsrechtes im Sinne des § 785 ABGB aus dem Besitz gelassen hat; unredli …
RS0012973 Rechtssatz 12.01.1984Zivilrecht
Für die Ausmittlung eines Schenkungspflichtteiles ist der Zeitpunkt des Erbanfalles maßgeblich. Es ist nicht danach zu fragen, um welchen Wert das Vermögen des Erblassers (als Berechnungsgrundlage) durch den Vorempfang seinerzeit vermindert worden ist, sond …
RS0017994 Rechtssatz 11.03.1971Zivilrecht
Auch bei der Pflichtteilserhöhung durch Hinzurechnung von Schenkungen unter Lebenden (Hofübergabe) ist bei der Festsetzung des Übergabswertes eine die bäuerliche Lebensordnung gebührend berücksichtigende Berechnungsmethode - analog § 11 AnerbenG - anzuwenden.
RS0019026 Rechtssatz 28.06.1972Zivilrecht
Unredlich ist auch die Veräußerung der geschenkten Sache nach der Klagszustellung.
RS0019039 Rechtssatz 07.12.1988Zivilrecht
Das Klagebegehren hat grundsätzlich auf Zahlung des Ausfalles am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache zu lauten. Besitzt der Beschenkte die geschenkte Sache nicht mehr, so hat das Klagebegehren nur auf Zahlung des Ausfalles am Pflichtteil zu la …
RS0022391 Rechtssatz 29.11.1960Zivilrecht
Bei bäuerlichen Gutsübergaben ist der Wert nach bäuerlichem Gewohnheitsrecht so anzusetzen, dass der Übernehmer wohl bestehen kann.
RS0034375 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Die kurze Verjährungsfrist gilt nur für die Klage des zu Unrecht enterbten oder ganz oder teilweise übergangenen Noterben auf Leistung des Pflichtteils oder auf Ergänzung der letztwilligen Zuwendung auf die gesetzliche Höhe des Pflichtteils, nicht aber für …
RS0034392 Rechtssatz 19.06.1974Zivilrecht
§ 1487 ABGB gilt nicht für den Anspruch des im Testament auf den Pflichtteil gesetzten Noterben, weil es sich dabei um einen aus der letztwilligen Verfügung fließenden Anspruch handelt, für den nicht der Grund der dreijährigen Verjährungsfrist gilt, dass nä …
RS0042963 Rechtssatz 20.07.1949Zivilrecht
Angebliche Mängel des Verfahrens I. Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (vgl SZ 27/4).
RS0050409 Rechtssatz 05.04.1972Zivilrecht
Für die Ermittlung des Übernahmspreises ist der Ertragswert entscheidender Orientierungspunkt.
RS0063726 Rechtssatz 30.08.1972Zivilrecht
Die Erbteilungsvorschriften des Tir Höferechtes sind ohne Rücksicht auf die Lebensfähigkeit des Hofes anzuwenden, wenn der Hof nur in die Abteilung I des Hauptbuches des Grundbuches eingetragen ist; allein damit wird die Frage der Eigenschaft eines Hofes al …
RS0063847 Rechtssatz 30.08.1972Zivilrecht
Bei der Bestimmung des Übernahmswertes hat der Ertragswert des geschlossenen Hofes der entscheidende Orientierungspunkt, aber doch nicht einzige Richtschnur zu sein, denn die Miterben sollen nicht leer ausgehen. Auf keinen Fall ist aber hiebei ein höherer V …
RS0063871 Rechtssatz 28.01.1971Zivilrecht
Der Hofübernehmer muss wohl bestehen können; er ist demnach in die Lage zu versetzen, seinen Abfindungsverpflichtungen ohne Gefahr für die Lebensfähigkeit des Hofes nachzukommen; insbesondere soll er nicht genötigt sein, lebenswichtige Teile der Wirtschaft …
RS0079874 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Der Beschenkte haftet dem verkürzten Noterben grundsätzlich mit der geschenkten Sache, das heißt mit der vorhandenen Bereicherung.
RS0110354 Rechtssatz 25.06.1998Zivilrecht
Nach der ständigen Rechtsprechung beruht der in den Anerbengesetzen (§ 11 AnerbenG, § 12 Kärntner ErbhöfeG und § 21 TirHöfeG) ausdrücklich verankerte Grundsatz, bei der Erbteilung den Übernahmspreis so zu bestimmen, dass der Übernehmer wohl bestehen kann, a …
RS0129365 Rechtssatz 27.03.2014Zivilrecht
Der in erster Instanz ausgesprochene Kostenvorbehalt nach § 52 Abs 1 ZPO erfasst nur die vom Prozesserfolg in der Hauptsache abhängigen Kosten und steht der Kostenentscheidung im Zwischenstreit nicht entgegen. Dass sich § 52 Abs 3 ZPO nur auf die mit der En …
RS0131710 Rechtssatz 27.07.2017Zivilrecht
Die in den Anerbengesetzen, so auch in § 25 TirHöfeG, verankerten Bestimmungen über die Nachtragserbteilung nach Übergabe eines Erbhofs unter Lebenden finden im Pflichtteilsprozess des weichenden Noterben analoge bzw (besser) sinngemäße Anwendung.
RS0131711 Rechtssatz 27.07.2016Zivilrecht
Die im Fall einer Übergabe unter Lebenden sinngemäß anzuwendende zehnjährige Frist des § 25 Abs 1 TirHöfeG beginnt mit Eintragung des Übernehmers im Grundbuch, also mit der Erlangung der Rechtsstellung eines Eigentümers, zu laufen.
RS0131712 Rechtssatz 27.07.2017Zivilrecht
Angesichts der klarstellenden Ausführungen in den Gesetzesmaterialien und den in ihrem Wortlaut unmissverständlichen Regelungen in den beiden übrigen Anerbengesetzen kann die Bestimmung des § 25 Abs 4 Z 1 TirHöfeG nur dahin verstanden werden, dass bereits d …