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Entscheidung 2 Ob 131/13y×

Entscheidung 2 Ob 131/13y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013946 Rechtssatz 19.05.1982Zivilrecht
Bei Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen durch einen Boten ist zu unterscheiden, ob der Bote für den Erklärenden (Erklärungsbote) oder für den Erklärungsempfänger (Empfangsbote) tätig wurde. Bedient sich der Erklärende zur Übermittlung seiner Erklä …
RS0017166 Rechtssatz 13.05.1971Zivilrecht
Wenn die endgültige Errichtung der Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form einem späteren Zeitpunkt vorbehalten wurde, hat dies nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Vertrages erst mit der Einhaltung dieser Form eintritt. Der Vertrag gilt vielmehr …
RS0017187 Rechtssatz 17.09.1958Zivilrecht
Das Wesen der Punktation im Sinne des § 885 ABGB liegt darin, dass über den abgeschlossenen Vertrag nach dem Parteiwillen noch eine förmliche Urkunde (Ausfertigung, Reinschrift) errichtet werden soll, die die Punktation als bloßes Konzept des Vertrages (Auf …
RS0019465 Rechtssatz 19.05.1982Zivilrecht
Auch das Tätigwerden als Bote setzt im Innenverhältnis eine Ermächtigung, die Botenermächtigung, voraus.
RS0019951 Rechtssatz 15.03.1962Zivilrecht
Auch beim Liegenschaftskauf ist der Kaufvertrag grundsätzlich schon dann perfekt, also für beide Vertragsteile voll verbindlich, wenn sie sich - gegebenenfalls auch bloß mündlich - über den Kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt haben; dem steht auch das Feh …
RS0029700 Rechtssatz 21.11.1973Zivilrecht
Der Anspruch auf Vermittlungsprovision ist vom Grundgeschäft abhängig; er gebührt nicht, wenn das vermittelte Geschäft nicht zustande gekommen ist oder in der Folge aus wichtigen Gründen rückgängig gemacht wird (Rustler ImmZ 1960,333; SZ 32/26, HS II 39). I …
RS0062766 Rechtssatz 02.10.1962Zivilrecht
Hat der Makler durch seine Tätigkeit erreicht, daß die Parteien eine Punktation schließen, ist damit sein Provisionsanspruch erworben.
RS0116248 Rechtssatz 11.12.2001Zivilrecht
Dass der Geschäftsherr den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler den Provisionsanspruch abzuerkennen, und zwar vor allem dann nicht, wenn das Kaufangebot in keiner Weise vo …
RS0129488 Rechtssatz 25.06.2014Zivilrecht
Der Zweck dieser Regelung liegt darin, den nicht rechtskundigen Verbraucher vor Irrtümern, Überraschungen oder falschen Vorstellungen über besondere Vertragsinhalte zu schützen, die bei einer mündlichen Vereinbarung leichter entstehen können (Krejci in Rumm …