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Entscheidung 2 Ob 204/10d×

Entscheidung 2 Ob 204/10d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010928 Rechtssatz 02.07.1970Zivilrecht
Zur Rechtsnatur eines nur auf eine Zahl lautenden Banksparbuches beziehungsweise des Banksparvertrags.
RS0017140 Rechtssatz 12.12.1979Zivilrecht
1.) Der bankgeschäftliche Überweisungsauftrag besteht aus der Weisung des Kunden an die Kreditunternehmung, welche er gemäß eines Vertrages mit der Kreditunternehmung erteilt und welcher dieses im Rahmen der getroffenen Vereinbarung nachzukommen hat. 2.) De …
RS0032150 Rechtssatz 09.07.1992Zivilrecht
Dem Bürgen - dies gilt auch für den Bürgen und Zahler - stehen alle Einwendungen aus dem Bestand und dem Erlöschen der Hauptschuld offen, wie sich auch dem Hauptschuldner zustehen. Dazu gehört auch die dem Hauptschuldner gewährte reine Stundung.
RS0032169 Rechtssatz 27.03.1973Zivilrecht
Jede Bürgschaft (auch die Verpflichtung des Bürgen und Zahlers) ist gegenüber der Hauptschuld akzessorisch.
RS0032306 Rechtssatz 26.05.1987Zivilrecht
§ 1364 zweiter Satz ABGB regelt zwar nur den Fall, dass der Gläubiger bei Eintreibung der fälligen Schuld säumig ist, die Bestimmung kann aber als Grundlage einer umfassenden, dem Gläubiger in Ansehung des Bürgen obliegenden Sorgfaltspflicht verstanden werd …
RS0032949 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Sobald ein Überweisungsauftrag durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers durchgeführt worden ist, entstehen Verbindlichkeiten der Bank und Rechte des Kontoinhabers. Der Kunde erlangt im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto einen unmittelbaren A …
RS0033004 Rechtssatz 12.01.1988Zivilrecht
Der Kunde erlangt im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank. Das bedeutet aber auch, dass der Überweisende spätestens mit der Buchung die Verfügungsmöglichkeit über den Betrag verliert. Mit der Gutschrift der Z …
RS0033716 Rechtssatz 13.02.1985Zivilrecht
Nimmt der Aufrechnende eine Aufrechnungslage irrtümlich an, liegen in Wahrheit die Voraussetzungen für eine wirksame (einseitige) Aufrechnung nicht vor. Durch die Aufrechnungserklärung treten daher keine Rechtswirkungen im Sinne einer "Zahlung" und damit - …
RS0033731 Rechtssatz 28.03.1985Zivilrecht
Nur für die Forderung des Aufrechnungsgegners, gegen die aufgerechnet werden soll, ist die Fälligkeit dann nicht zu fordern, wenn der Aufrechnende berechtigt ist, vorzeitig zu zahlen.
RS0033764 Rechtssatz 06.10.1977Zivilrecht
Eine Bank ist nicht berechtigt, ihre Forderung gegen einen Kunden (hier aus der Überziehung eines Gehaltskontos) gegen dessen Forderung aus einem mit ihm abgeschlossenen Bankspareinlagenvertrag durch einseitige Aufrechnungserklärung zu kompensieren.
RS0045851 Rechtssatz 23.03.1995Zivilrecht
Der durch vertragswidrige (Abbuchung) Buchung vom Girokonto des Bankkunden bewirkte Nachteil wird - mangels Behauptung weiterer Umstände - durch den entgegengesetzten Buchungsvorgang restlos ausgeglichen. Es besteht kein schadenersatzrechtlicher Anspruch au …
RS0108422 Rechtssatz 18.09.1997Zivilrecht
Aus § 1364 ABGB ist eine umfassende, dem Gläubiger in Ansehung des Bürgen obliegende Sorgfaltspflicht abzuleiten, welche auch während der Dauer des Vertragsverhältnisses besteht. Diese Sorgfaltspflichten bestehen in einem sich aus dem Interzessionszweck erg …
RS0109095 Rechtssatz 17.12.1997Zivilrecht
Der an eine Bank erteilte Überweisungsauftrag ist ein Sonderfall der bürgerlich-rechtliche Anweisung.
RS0118983 Rechtssatz 15.04.2004Zivilrecht
Für den Eintritt der Unwiderruflichkeit einer Gutschrift im Überweisungsverkehr ist demnach generell der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem Willen der Bank die Daten der Gutschrift zur vorbehaltlosen Bekanntgabe an den Überweisungsempfänger zur Verfügung …
RS0120622 Rechtssatz 25.01.2006Zivilrecht
Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach § 1438 ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.
RS0121557 Rechtssatz 09.11.2006Zivilrecht
Die Berücksichtigung des Inhalts einer in den Feststellungen der Vorinstanzen - wenn auch ohne wörtliche Wiedergabe - enthaltenen Urkunde, deren Echtheit überdies zugestanden wurde, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert nicht die amtswegige Durchf …
RS0127415 Rechtssatz 20.10.2011Zivilrecht
Im zweipersonalen Verhältnis begründet die Gutschrift keine abstrakte Verbindlichkeit des Kreditinstituts. Maßgebend ist das der Gutschrift zu Grunde liegende Verhältnis, somit das materiell-rechtliche Verhältnis der Parteien.
RS0127416 Rechtssatz 20.10.2011Zivilrecht
Der Umstand, dass ein Bürge und Zahler für einen Kreditsaldo haftet, rechtfertigt nicht, auf im zweipersonalen Verhältnis zwischen der Bank und ihrer Kreditnehmerin erteilte und stornierte Gutschriften die Rechtsprechung zur Gutschrift im dreipersonalen Ver …
RS0127417 Rechtssatz 20.10.2011Zivilrecht
Das zweipersonale Verhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bank nicht ‑ wie beim dreipersonalen Verhältnis ‑ aufgrund eines Überweisungsauftrags einer dritten Person tätig wird, sondern selbst an den Kunden eine Leistung erbringen will.
RS0127418 Rechtssatz 20.10.2011Zivilrecht
Der Bankkunde kann gegen Vorlage der Sparurkunde den zu überweisenden Betrag abheben und anschließend auf ein anderes Konto einzahlen.
RS0127419 Rechtssatz 20.10.2011Zivilrecht
Haben die Vertragspartner keine Bindung der Spareinlage für eine bestimmt Frist vereinbart, so kann der Kunde seinen Rückzahlungsanspruch jederzeit geltend machen. Der Anspruch wird mit der Vorlage der Sparurkunde zur sofortigen Auszahlung fällig gestellt.