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Entscheidung 3 Ob 121/12h×

Entscheidung 3 Ob 121/12h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001202 Rechtssatz 14.01.1970Zivilrecht
Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hindert nicht, nachträglich vom Bewilligungsgericht unbeachtet gelassene Umstände wahrzunehmen, aus denen sich, etwa wegen eines bestehenden Exekutionsverbotes nach der KO oder AO, die Unzulässigkeit der Exekution e …
RS0002134 Rechtssatz 22.05.1973Zivilrecht
Unter Beteiligte sind im allgemeinen nur jene Personen zu verstehen, die von den Wirkungen der Zwangsvollstreckung unmittelbar in ihren Rechten betroffen werden. Ein Beschwerderecht ist dem Dritten aber nur dann zuzubilligen, wenn er durch den Exekutionsbes …
RS0002150 Rechtssatz 18.04.1956Zivilrecht
Zum Rekurs im Exekutionsverfahren sind außer den Parteien auch Beteiligte legitimiert wie Drittschuldner, Übernahmswerber, Ersteher und dergleichen, denen ein rechtliches Interesse an einzelnen Schritten im Exekutionsverfahren zuzubilligen ist. Insbesondere …
RS0002162 Rechtssatz 15.11.1961Zivilrecht
Wer als Beteiligter am Exekutionsverfahren anzusehen ist, ist nur nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung selbst zu beurteilen. Dem Dritten, der sich durch einen Beschluss in seinen Rechten verletzt erachtet, steht ein Rekurs in der Regel nicht zu.
RS0002321 Rechtssatz 22.02.1983Zivilrecht
Die Bestimmung des § 528 ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren. Auch wenn man aus § 65 EO ableiten könnte, dass die Frage, ob wider die im Exekutionsverfahren …
RS0002324;RS0002464 Rechtssatz 22.03.1977Zivilrecht
Ein Revisionsrekurs gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes, womit über aufgelaufene Verwahrungskosten abgesprochen wird, ist unzulässig.
RS0002467 Rechtssatz 08.01.1953Zivilrecht
§ 527 Abs 2 ZPO gilt auch im Exekutionsverfahren.
RS0002511 Rechtssatz 29.07.1970Zivilrecht
§ 528 ZPO gilt auch im Exekutionsverfahren.
RS0002687 Rechtssatz 08.05.1934Zivilrecht
Gegen die Entscheidung der zweiten Instanz über die Belohnung des Verwalters ist der Revisionsrekurs unzulässig.
RS0005044 Rechtssatz 10.05.1972Zivilrecht
Die einstweilige Verfügung gibt dem Gläubiger keinerlei Vorrecht vor anderen Gläubigern des Schuldners, sie begründet insbesondere kein Pfandrecht, sie kann kein dingliches Recht begründen, schafft keinen Rang für die Betreibung bei einer künftigen Zwangsvo …
RS0007695 Rechtssatz 18.02.1992Zivilrecht
Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem R …
RS0010847 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Das Eigentumsrecht des Enteigners wird nicht vom Enteigneten abgeleitet, sondern entsteht originär. Der Enteigner erwirbt das Eigentum grundsätzlich lastenfrei, was nicht nur für die dinglichen, sondern auch für alle obligatorischen Rechte hinsichtlich des …
RS0042059 Rechtssatz 17.10.1978Zivilrecht
Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben (hier hatte das Rekursgericht die zur Frage der sachlichen Zuständigkeit ergangene Entscheidung des Erstgerichtes zu überprüfen und war für eine nun erforderliche, aber no …
RS0043969 Rechtssatz 03.10.1950Zivilrecht
Hat das Rekursgericht über einen Rekurs gegen einen Beschluss, gegen den ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfindet, entschieden, so ist der dagegen erhobene Revisionsrekurs zulässig und in Abänderung des rekursgerichtlichen Beschlusses das Rechtsmitt …
RS0044233 Rechtssatz 15.09.1981Zivilrecht
Der Ausschluss eines Rekurses gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet daher in allen mit …
RS0074219 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Wirkt die materielle Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung derart, dass der Verurteilte das Urteil gegen sich gelten lassen muss, und wirkt dieses für den Rechtskreis des Verurteilten, für diesen aber gegen jedermann, so kann sich niemand im nachf …
RS0099598 Rechtssatz 25.01.1994Zivilrecht
Die Rechtskraft des Verfallserkenntnisses hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte an dieser verlieren.
RS0104978 Rechtssatz 05.09.1996Zivilrecht; Strafrecht
Verfallene Sicherheitsbeträge gehen erst mit der Rechtskraft des Beschlusses, womit sie für verfallen erklärt werden, in das Eigentum des Bundes über.
RS0110287 Rechtssatz 24.06.1998Zivilrecht
Ein Rechtsmittelrecht eines (sonstigen) Beteiligten besteht, wenn in seine zivilrechtliche Rechtsstellung eingegriffen wird, oder wenn ihm auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften ein Rekursrecht eingeräumt wird.
RS0111498 Rechtssatz 16.12.1998Zivilrecht
Unter Kostenpunkt ist nicht nur die Bemessung der Kosten, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, sowie die Ablehnung der Kostenentscheidung zu verstehen (so schon 3 Ob 102/92, SZ 66/15).
RS0115201 Rechtssatz 24.04.2001Zivilrecht
Entscheidet ein Rekursgericht über den Rekurs gegen einen nicht abgesondert anfechtbaren Beschluss meritorisch statt ihn als unzulässig zurückzuweisen, ist diese Entscheidung mangels funktioneller Zuständigkeit mit Nichtigkeit behaftet.
RS0121264 Rechtssatz 12.09.2006Zivilrecht
Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist dieser Mangel der funktionellen Zuständigkeit vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des Revisionsrekurses als …
RS0128305 Rechtssatz 17.10.2012Zivilrecht
Beim strafgerichtlichen Verfall erfolgt der originäre Erwerb des lastenfreien Eigentums durch den Bund mit Eintritt der Rechtskraft des Verfallserkenntnisses ex lege.
RS0128306 Rechtssatz 17.10.2012Zivilrecht
Es muss also die Prämisse eines gerichtlichen Verteilungsverfahrens nicht mehr unbestritten sein oder aufgrund eines Urteils feststehen, dass die den Erlag verursachende und im Exekutionsverfahren überwiesene Forderung tatsächlich zum Vermögen des Verpflich …