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Entscheidung 3 Ob 123/13d×

Entscheidung 3 Ob 123/13d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039936 Rechtssatz 19.12.1967Zivilrecht
Der Kläger hat jene Tatbestände zu behaupten und zu beweisen, aus denen nach dem materiellen Recht sein Anspruch entstanden ist.
RS0082890 Rechtssatz 22.09.1993Zivilrecht
Die zwischen zwei Geschoßen eingezogene Decke stellt ebenso einen allgemeinen Teil des Hauses dar wie eine Außenmauer.
RS0083334 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Interessen anderer Miteigentümer besteht schon dann, wenn Fenster geändert werden sollen, weil Fenster ein wesentliches Gestaltungselement der Fassade eines Hauses sind und ihre Änderung daher immer auch die äußere …
RS0117707 Rechtssatz 31.03.2003Zivilrecht
Alles, was nicht funktional nur einem einzigen oder einer begrenzten Zahl von Mietgegenständen zugeordnet ist, ist allgemeiner Teil des Hauses ist. So werden mehrfunktionale Einrichtungen wie Trennwände oder Decken zwischen Mietgegenständen, Steigleitungen …
RS0119701 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Von einer „durchgreifenden Erneuerung" von Wohnungen, Geschäftsräumen oder Gebäuden ist auszugehen, wenn die Sanierungs- bzw Umbaumaßnahmen am Vertragsobjekt in einer Bauphase ansetzen, die in etwa mit dem Stadium nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dac …
RS0119702 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Fehlen im Kaufvertrag Angaben über die Art der Sicherung des Erwerbers, so handelt es sich jedenfalls nur um eine vom Erwerber geltend zu machende relative Nichtigkeit, die analog § 3 BTVG mit Ende der Sicherungspflicht heilt.
RS0119703 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Sinn und Zweck der „Ratenplanmethode" im Sinn des § 10 BTVG ist es, eine Entsprechung zwischen den Zahlungen des Erwerbers und der Erhöhung des Wertes der Liegenschaft bzw seines Liegenschaftsanteils durch die zwischenzeitig erbrachten Bauleistungen zu gewä …
RS0119704 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Für die Fälligkeit im Sinne des § 10 Abs 3 BTVG ist das Vorliegen einer Baubewilligung nicht erforderlich.
RS0119705 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Zur sinngemäßen Anwendung des § 10 BTVG auf Altbausanierungen.
RS0129152 Rechtssatz 29.10.2013Zivilrecht
Der Erwerber kann zwar das Kapital nicht mehr zurückverlangen, wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, dann aber noch immer die bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen.