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Entscheidung 3 Ob 208/10z×

Entscheidung 3 Ob 208/10z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0003375 Rechtssatz 15.10.1924Zivilrecht
Durch den Zuschlag erwirbt der Ersteher sofort Eigentum.
RS0011633 Rechtssatz 02.02.1955Zivilrecht
Für den Begriff der offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. Unter den Begriff einer dera …
RS0011668 Rechtssatz 14.03.1962Zivilrecht
Ein Fruchtgenußrecht kann als solches nur entstehen, wenn die Absicht der Parteien auf die Begründung eines dinglichen Rechtes, sohin im Falle der Bestellung eines Fruchtgenußrechtes an einer im Grundbuch eingetragenen Liegenschaft auch auf die Eintragung d …
RS0020338 Rechtssatz 06.11.1954Zivilrecht
Zur Abgrenzung von Miete und Pacht.
RS0020351 Rechtssatz 12.07.1955Zivilrecht
Die Betriebspflicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei dem Pachtvertrag nur um die Fortsetzung eines schon vorher bestehenden Zustandes handelt.
RS0020398 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Eine Unternehmenspacht liegt im Allgemeinen vor, wenn ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrages ist. Neben den Räumen muss dem Bestandnehmer vom Bestandgeber auch das beigestellt werden, was wesentlich zum Betrieb des Unternehmens und dessen …
RS0020451 Rechtssatz 09.10.1934Zivilrecht
Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen Miete und Pacht ist die Betriebspflicht. Wurde eine solche vereinbart, dann liegt ein Pachtvertrag vor.
RS0020486 Rechtssatz 14.10.1953Zivilrecht
Ein Bestandvertrag ist dann als Pachtvertrag und nicht als Mietvertrag zu beurteilen, wenn der Bestandnehmer nicht bloß Räume, sondern eine ganzes lebendes Unternehmen als rechtliche Einheit mit der Verpflichtung zum ordentlichen Betrieb in Bestand nimmt, m …
RS0020513 Rechtssatz 28.08.1957Zivilrecht
Zur Abgrenzung von Miete und Pacht. Betriebspflicht bei Unternehmenspachtungen.
RS0031183 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Bei der Unterscheidung zwischen Geschäftslokalmiete und Unternehmenspacht kommt es immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles an.
RS0088537 Rechtssatz 27.04.1994Zivilrecht
Der Fruchtgenuss ist das dingliche Recht auf volle Nutzung einer fremden Sache unter Schonung der Substanz. Da er an in die öffentlichen Bücher eingetragenen Liegenschaft erst durch die Verbücherung entsteht, muss der übereinstimmende Parteiwille hierauf ge …
RS0105725 Rechtssatz 31.10.1996Zivilrecht
Der Erwerber der Bestandsache tritt mit deren Übergabe in das an ihr bestehende, durch Rechtsbesitz geschützte Bestandverhältnis ex lege ein. § 1121 ABGB dehnt die Vorschrift des § 1120 auf den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren aus; für unverbüchert …
RS0110638 Rechtssatz 25.08.1998Zivilrecht
Die Abtretungsanzeige ist Wissenserklärung. Ist die Abtretungsverständigung unrichtig, aber dem Zedenten zuzurechnen, so hat die Zahlung des Schuldners an den Scheinzessionar schuldbefreiende Wirkung, es sei denn, es hätte ein besonderer Anlaß - etwa widers …
RS0123739 Rechtssatz 29.05.2008Zivilrecht
Auch im Falle des Übergangs einer Mietzinsforderung auf den Ersteher ist von der (sinngemäßen) Anwendbarkeit des §1395 Satz 2 ABGB zugunsten des Bestandnehmers auszugehen. Der Ersteher kann daher den vertraglich vereinbarten Zins ab Zuschlag nur dann vom Be …