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Entscheidung 3 Ob 213/13i×

Entscheidung 3 Ob 213/13i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000839 Rechtssatz 10.09.1931Zivilrecht
Tatsachen, die das Erlöschen des Anspruches auf Unterhaltsleistung begründen (Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen), sind gegen eine auf Grund einer einstweiligen Verfügung bewilligte Exekution nicht im Wege eines Antrages nach § 399 EO, sondern im We …
RS0001131 Rechtssatz 16.08.1962Zivilrecht
Erlischt der Anspruch, zu dessen Sicherung die einstweilige Verfügung bewilligt wurde, aus anderen Gründen als durch Erfüllung, so bildet dies, solange es nicht durch Urteil festgestellt ist, keinen Grund zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Der Gegne …
RS0001238 Rechtssatz 22.08.1977Zivilrecht
Ob das zur Rechtfertigung eines Begehrens gemäß § 35 EO gestattete Vorbringen einen tauglichen Oppositionsgrund darstellt, betrifft die Frage der sachlichen Berechtigung der erhobenen Klage.
RS0001674 Rechtssatz 20.11.1973Zivilrecht
Nach Lehre und herrschender Rechtsprechung greift das den Einwendungen nach § 35 EO stattgebende Urteil den Anspruch selbst an, es wirkt daher nicht nur für die Anlassexekution, sondern über diese hinaus. Es bewirkt eine Änderung des im Exekutionstitel vera …
RS0001699 Rechtssatz 30.11.1937Zivilrecht
Das Urteil im Oppositionsprozess entscheidet über den Bestand des Anspruches mit Rechtskraftwirkung. Das Urteil über Einwendungen gegen noch nicht fällige Unterhaltsansprüche erwächst nur vorbehaltlich einer Änderung der Verhältnisse in Rechtskraft.
RS0001722 Rechtssatz 30.11.1937Zivilrecht
Das Begehren der Klage nach § 35 EO lautet: Der Anspruch, zu dessen Hereinbringung (Sicherung) zu ........ Exekution bewilligt wurde, ist erloschen (gehemmt).
RS0011503 Rechtssatz 15.09.1993Zivilrecht
Der Rechtsweg für eine Oppositionsklage, die sich gegen den durch eine EV gesicherten Anspruch richtet, ist dann nicht ausgeschlossen, wenn die mit einem Urteil verbundenen Rechtswirkungen mit einem Antrag auf Aufhebung dieser EV nicht erreicht werden können.
RS0071301 Rechtssatz 12.07.1988Zivilrecht
Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmitte …
RS0102900 Rechtssatz 12.03.1996Zivilrecht
Folgt das Erlöschen des Unterhaltsanspruches aus der rechtskräftigen Ehescheidung und ist mit dem Erlöschen auch jede Gefährdung dieses Anspruches weggefallen, so ist dieser Sachverhalt sowohl den in § 399 Abs 1 Z 2 als auch den in § 399 Abs 1 Z 4 EO gerege …