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Entscheidung 3 Ob 233/15h×

Entscheidung 3 Ob 233/15h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0050250 Rechtssatz 09.02.1973Zivilrecht
Da § 13 Abs 3 AnfO eine Ausnahmebestimmung darstellt, trifft den Empfänger die volle Beweislast für seine Gutgläubigkeit.
RS0050282 Rechtssatz 21.11.1933Zivilrecht
Der Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch ist anfechtbar, auch wenn der Pflichtteil noch nicht gerichtlich geltend gemacht und daher kein Gegenstand der Exekution und auch nicht Konkursvermögen ist. Gegenforderungen des Anfechtungsgegners gegen die Pflich …
RS0050288 Rechtssatz 17.01.1990Zivilrecht
Dem Anfechtungsgegner stehen im Anfechtungsprozess auch die Einwendungen zu, die der Schuldner nicht mehr erheben könnte, so, dass die vollstreckbare Forderung schon im Zeitpunkt der Schaffung des Exekutionstitels nicht zu Recht bestand (ausdrückliche Ableh …
RS0050318 Rechtssatz 31.10.1973Zivilrecht
Ein Begehren, zwischen dem Anfechtungsgegner und dem Schuldner gesetzte Rechtshandlungen dem Kläger gegenüber als unwirksam zu erklären, ist verfehlt (JBl 1954,464). § 12 AnfO lässt keinen Raum für eine bloße Feststellungsklage; eine Klage; die nur den Auss …
RS0050372 Rechtssatz 10.12.1981Zivilrecht
Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände, wenn die anfechtbare Rechtsha …
RS0050385 Rechtssatz 17.09.1974Zivilrecht
Die den Anspruch auf Ersatz auslösende Untunlichkeit der Naturalleistung schließt die Unmöglichkeit in sich. Letztere liegt insbesondere vor, wenn der Gegenstand, auf den Zugriff genommen werden könnte, nicht mehr beim Anfechtungsgegner vorhanden ist.
RS0050478 Rechtssatz 09.04.1992Zivilrecht
In einem Fall, in dem zur Erweiterung der Haftungsgrundlage für den vollstreckbaren Anspruch des Anfechtungsgläubigers anfechtbar begründete Rechtspositionen zweier verschiedener Personen angefochten werden müssten, ist zwar die erfolgreiche Anfechtung gege …
RS0050619 Rechtssatz 09.06.1954Zivilrecht
Die einzelnen Anfechtungstatbestände schließen einander nicht aus. Der Gläubiger hat die Wahl, auf welchen Tatbestand er seinen Anspruch stützen will, wenn die Rechtshandlung unter mehrere Tatbestände fällt. Eine unentgeltliche Verfügung, die in der dem and …
RS0050702 Rechtssatz 17.03.1954Zivilrecht
Die Anfechtung kann sich auch auf Rechtshandlungen beziehen, die noch vor dem Entstehen der Forderung des Anfechtenden gesetzt wurden, denn nach § 3 erster Satz und § 8 Abs 1 AnfO ist nur maßgebend, ob die anfechtbare Verfügung in den letzten zwei Jahren vo …
RS0064617 Rechtssatz 11.02.1966Zivilrecht
Der Anspruch entsteht gegenüber dem Anfechtungsgegner mit der Konkurseröffnung. Bei der Ersatzleistung kann nicht mehr verlangt werden, als der Ersatz dessen, was aus der Masse veräußert worden oder was ihr entgangen ist.
RS0112664 Rechtssatz 11.11.1999Zivilrecht
Nachmann oder Rechtsnehmer des Anfechtungsgegners ist nicht nur der, der die Sache erwirbt, sondern auch der, der an der Sache Rechte wie beispielsweise ein Pfandrecht, ein Fruchtgenussrecht oder ein Mietrecht erwirbt. Dies kann durchaus auch für die Einräu …
RS0112971 Rechtssatz 13.01.2000Zivilrecht
Für die Wertberechnung ist auf den Zeitpunkt der erfolgreichen Anfechtung abzustellen.