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Entscheidung 3 Ob 243/13a×

Entscheidung 3 Ob 243/13a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010169 Rechtssatz 27.05.1970Zivilrecht
Gutgläubiger Erwerb ist überall dort zu verneinen, wo irgendein Merkmal den Erwersakt objektiv verdächtig erscheinen lässt.
RS0010189 Rechtssatz 30.01.1957Zivilrecht
Auch leichte Fahrlässigkeit in der Beurteilung der Frage, ob der Besitzerwerb in fremde Rechte eingreife, schließt den guten Glauben aus; aber auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besitzwerbers zerstören ihn und nur entschuldbarer Irrtum vermag ihn zu sic …
RS0010190 Rechtssatz 31.03.1971Zivilrecht
Für die Redlichkeit des Besitzers nach § 326 ABGB und für die Gutgläubigkeit des Erwerbers nach § 367 ABGB sind verschiedene Voraussetzungen bestimmend. Der gute Glauben nach § 367 ABGB besteht in der Überzeugung vom Eigentum des Vormannes, jene von der Ver …
RS0010870 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Gutgläubiger Erwerb findet überall dort nicht statt, wo irgendein Merkmal den Erwerb als objektiv verdächtig erscheinen lässt. Schon der Verdacht des Erwerbers, daß der Verkäufer bzw, Verpflichtete bei einer öffentlichen Versteigerung nicht Eigentümer sei, …
RS0010905 Rechtssatz 12.02.1976Zivilrecht
Kein gutgläubiger Erwerb, wo irgend ein Merkmal den Erwerbsakt als objektiv verdächtig erscheinen lässt.
RS0011499 Rechtssatz 08.01.1958Zivilrecht
Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Es ist vielmehr Sache des Beklagten, dem Herausgabeanspruch des Klägers die Einwendung entgegenzusetzen, daß er an der Sache ein Zurückbehaltungsrecht ausübe. Dabei hat er die …
RS0011507 Rechtssatz 09.04.1975Zivilrecht
Retentionsrecht des Werkstätteninhabers für die Kosten der Reparatur eines Autos, das ohne Einwilligung des Eigentümers von einem Dritten in Reparatur gegeben wurde, kommt gegenüber dem die Herausgabe fordernden Eigentümer nur zur Geltung, wenn der Reparate …
RS0011518 Rechtssatz 10.12.1992Zivilrecht
Das Zurückbehaltungsrecht hat auch der unredliche Besitzer, soweit dem nicht § 1440 ABGB entgegensteht. Er darf es aber nur zugunsten des Ersatzes jenes notwendigen Aufwandes ausüben, der noch fortwirkt.
RS0011525 Rechtssatz 01.04.1959Zivilrecht
Eine Sicherheitsleistung im Sinn des § 471 ABGB kann nicht durch Auswechseln von Bestandteilen erbracht werden. Der Gewerbetreibende hat zugunsten seiner Forderungen auf Bezahlung geleisteter Ausbesserungsarbeiten ein Rententionsrecht auch gegen den Eigentü …
RS0011529 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht hat rein obligatorischen Charakter. Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb dieses Rechtes an Sachen eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten: Bei gutgläubigen Erwerb eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechtes an der Sa …
RS0016473 Rechtssatz 15.04.1959Zivilrecht
Eine Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei beziehungsweise die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunktes bei der rechtlichen Beurteilung ist auch im Rechtsmittelverfahren zulässig, sofern die hiezu erforderlichen Tatsachen bereits im Verfahre …
RS0016632 Rechtssatz 03.05.1994Zivilrecht
Hat der Leasinggeber durch seine - durchaus übliche - Vertragsgestaltung zumindest den Anschein einer Ermächtigung des Leasingnehmers geschaffen, den Leasinggegenstand mit der Wirkung in Reparatur zu geben, dass das ihm gegenüber wirksame Zurückbehaltungsre …
RS0036947 Rechtssatz 02.12.1959Zivilrecht
Auch im Falle des Schlusses der Verhandlung nach § 193 Abs 3 ZPO ist für das Bestehen des Anspruches als Voraussetzung der Verurteilung der Sachverhalt zur Zeit des Schlusses der Verhandlung und nicht zur Zeit der Urteilsfällung maßgebend. Eine Ausnahme bes …
RS0037002 Rechtssatz 11.03.1971Zivilrecht
Das Gericht darf die Tatsachen nicht völlig selbständig sammeln und daraus selbständige Schlüsse ziehen, sondern ist an das Tatsachenvorbringen der Parteien gebunden. Nur soweit danach einander widersprechende Tatsachenbehauptungen vorliegen, hat das Gerich …
RS0037331 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
In einem vom Verhandlungsgrundsatz beherrschten Verfahren bestimmen die Parteien den Inhalt und die Auswirkungen ihrer Sachanträge und damit nicht nur, über welche Ansprüche sie ein Urteil des Gerichtes begehren, sondern auch, auf Grund welcher Tatsachen di …
RS0037375 Rechtssatz 14.10.1993Zivilrecht
Das Gericht hat im Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes jenen Sachverhalt zu beurteilen, den ihm die Parteien unterbreiten. Bei Beurteilung des geltend gemachten Streitgegenstandes ist aber nicht nur der Wortlaut des Klagebegehrens zu berücksichtigen; …
RS0037915 Rechtssatz 19.09.1979Zivilrecht
Urkunden sind Beweismittel; sie stellen kein Prozessvorbringen dar und können solches nicht ersetzen.
RS0040095 Rechtssatz 05.05.1954Zivilrecht
Die Verwertung eines im Verfahren erster Instanz erfolgten Zugeständnisses einer Partei gemäß § 266 ZPO durch das Berufungsgericht, wenn das Prozeßgericht darüber keine Feststellungen getroffen hat, stellt keinen Mangel des berufungsgerichtlichen Vefahrens …
RS0040101 Rechtssatz 18.12.1969Zivilrecht
Hat das Erstgericht über ein Geständnis nach § 266 ZPO und die von ihm erfassten Tatsachen keinerlei Feststellungen getroffen, dann darf das Berufungsgericht selbst dieses Geständnis verwerten.
RS0041965 Rechtssatz 24.04.1975Zivilrecht
Diese Gesetzesstelle verfügt ein Verbot des Vorbringens neuer Tatsachen und Beweismittel zum Anspruch, also ein Neuerungsverbot in Ansehung des Stoffes für die Entscheidung der in erster Instanz gestellten Sachanträge.
RS0112213 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht
Bejaht das Berufungsgericht - etwa aufgrund überschießender Feststellungen - einen erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Anspruch oder eine dort neu erhobene Einrede, so wird dadurch - anders als im Falle der Ergänzung des Verfahrens durch Aufnah …
RS0112215 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht
Der in der Verletzung des Neuerungsverbots gelegene Verfahrensmangel, der eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge hat, verwirklicht den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO.