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Entscheidung 3 Ob 245/10s×

Entscheidung 3 Ob 245/10s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002215 Rechtssatz 26.08.1959Zivilrecht
Der Verpflichtete kann einen Beschluss, mit welchem eine Exekution trotz eines eingetragenen Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes bewilligt wurde, mit Rekurs anfechten.
RS0002251 Rechtssatz 10.06.1975Zivilrecht
Der aus dem Veräußerungs- und Belastungsverbot Berechtigte ist gegen die Bewilligung der Zwangsversteigerung rekurslegitimiert.
RS0002547 Rechtssatz 15.06.1938Zivilrecht
Der aus einem Belastungsverbot Berechtigte hat gegen die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ein Rekursrecht.
RS0004496 Rechtssatz 01.09.1954Zivilrecht
Zur Bewilligung der Exekution nach § 350 EO bedarf es nicht einer formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist.
RS0005076 Rechtssatz 15.01.1975Zivilrecht
Das mit einstweiliger Verfügung angeordnete Verbot der Veräußerung und Belastung einer Liegenschaft kann seine Wirkung nur gegenüber freiwilligen Verfügungen des Gegners äußern, exekutive Schritte hingegen in keiner Weise verhindern.
RS0007073 Rechtssatz 22.03.1990Zivilrecht
Fehlt der Bewertungsausspruch, so ist er vom Rekursgericht nachzutragen.
RS0010732 Rechtssatz 15.12.1971Zivilrecht
Zulässigkeit der Zwangsversteigerung trotz eingetragenen Veräußerungsverbotes, wenn der Verbotsberechtigte selbst die Zwangsversteigerung betreibt oder sich aus der Eintragung oder den ihr zugrunde liegenden Urkunden unzweifelhaft ergibt, daß der Verbotsber …
RS0010782 Rechtssatz 02.03.1976Zivilrecht
Kraft Gesetzes eintretenden Eigentumserwerb hindert ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot nicht.
RS0011977 Rechtssatz 06.03.1957Zivilrecht
Ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot hindert nicht die exekutive Einverleibung einer ersessenen Servitut.
RS0018946 Rechtssatz 06.07.1972Zivilrecht
Der Widerruf einer Schenkung durch den Schenker gemäß § 948 ABGB ist eine an gesetzliche Voraussetzungen gebundene rechtsgestaltende Willenserklärung und nicht der Gegenstand des Spruches eines rechtsgestaltenden Urteils. Hat der Schenker wirksam die Widerr …
RS0019020 Rechtssatz 30.03.1977Zivilrecht
Schon der (gerechtfertigte) Widerruf gestaltet die Rechtslage dahin, dass der Beschenkte das Geschenk zurückzugeben hat. Der Beschenkte ist dann zwar noch formell der Eigentümer der geschenkten Sache, aber zur Herausgabe an den Geschenkgeber verpflichtet. A …
RS0020202 Rechtssatz 22.03.1994Zivilrecht
Der Eigentumserwerb durch Ersitzung kann zwar durch ein verbüchertes Vorkaufsrecht nicht verhindert werden (EvBl 1958/200), den Weiterbestand dieses Vorkaufsrechtes aber auch nicht beeinträchtigen. Die auf einer Sache haftenden Lasten erlöschen nämlich durc …
RS0022851 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Seit der WGN 1989 sind die Vorschriften des § 78 EO und des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Grund ihres nunmehr überschießend gewordenen Wortlautes auf Exekutionsführungen nach § 350 EO nicht mehr anzuwenden sind. Die dadu …
RS0038250 Rechtssatz 04.02.1965Zivilrecht
Ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert nicht die Einräumung eines Notweges.
RS0106595 Rechtssatz 20.11.1996Zivilrecht
§ 21 GBG ist auch in einem Exekutionsverfahren nach § 350 EO anzuwenden. Ist grundbücherliche Eigentümerin auf Grund einer Einzelrechtsnachfolge bereits eine andere als die im Titel genannte Person, muss der durch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot …
RS0114512 Rechtssatz 12.12.2000Zivilrecht
Im Anlassfall wird die Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts durch § 34 Abs 1 TirGVG aufgrund der Nichtigkeitssanktion des § 31 Abs 2 TirGVG angeordnet. Ein rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot vermag, selbst wenn es durch bücherliche Eintragung verdinglich …
RS0125732 Rechtssatz 27.01.2010Zivilrecht
Die im Art 5 des Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52 unterbliebene Erhöhung auch des im § 59 Abs 2 AußStrG genannten Betrags von 20.000 EUR auf 30.000 EUR beruht auf einem offenkundigen Redaktionsversehen des Gesetzgebers, das im Wege der Gesetzesausle …