Rechtssatz RS0010732
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010732
Entscheidungsdatum
19.01.2011
Rechtssatz
Zulässigkeit der Zwangsversteigerung trotz eingetragenen Veräußerungsverbotes, wenn der Verbotsberechtigte selbst die Zwangsversteigerung betreibt oder sich aus der Eintragung oder den ihr zugrunde liegenden Urkunden unzweifelhaft ergibt, daß der Verbotsberechtigte nicht zu den in § 364 c ABGB umschriebenen Personenkreis zählt. Will sich der betreibende Gläubiger auf einen solchen Ausnahmetatbestand oder auf die Zustimmung des Verbotsberechtigten zur Zwangsversteigerung berufen, so muß er schon im Exekutionsantrag das und die begründenden Tatsachen behaupten.Zulässigkeit der Zwangsversteigerung trotz eingetragenen Veräußerungsverbotes, wenn der Verbotsberechtigte selbst die Zwangsversteigerung betreibt oder sich aus der Eintragung oder den ihr zugrunde liegenden Urkunden unzweifelhaft ergibt, daß der Verbotsberechtigte nicht zu den in Paragraph 364, c ABGB umschriebenen Personenkreis zählt. Will sich der betreibende Gläubiger auf einen solchen Ausnahmetatbestand oder auf die Zustimmung des Verbotsberechtigten zur Zwangsversteigerung berufen, so muß er schon im Exekutionsantrag das und die begründenden Tatsachen behaupten.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 326/71
Entscheidungstext OGH 15.12.1971 5 Ob 326/71
Veröff: SZ 44/189 = EvBl 1972/135 S 242
- 3 Ob 206/73
Entscheidungstext OGH 20.11.1973 3 Ob 206/73
nur: Will sich der betreibende Gläubiger auf die Zustimmung des Verbotsberechtigten zur Zwangsversteigerung berufen, so muß er schon im Exekutionsantrag das und die begründenden Tatsachen behaupten. (T1)
- 3 Ob 128/79
Entscheidungstext OGH 21.11.1979 3 Ob 128/79
auch; Beisatz: Unbeachtlichkeit der Einverleibung eines Veräußerungs-und Belastungsverbots zugunsten einer Person, die nicht zum Bereich §364 c ABGB gehört. (T2)
Anm: Veröff: NZ 1980,156
- 3 Ob 8/84
Entscheidungstext OGH 28.03.1984 3 Ob 8/84
nur T1; NZ 1984,156 = RdW 1984,273 = EvBl 1984/99 S 395 = JBl
1985,164 = SZ 57/63
- 3 Ob 109/85
Entscheidungstext OGH 16.10.1985 3 Ob 109/85
nur T1
- 3 Ob 28/87
Entscheidungstext OGH 04.03.1987 3 Ob 28/87
vgl auch
Anm: Veröff: SZ 60/39
- 3 Ob 160/03f
Entscheidungstext OGH 26.11.2003 3 Ob 160/03f
Auch; nur T1; Beisatz: Die Zustimmung muss im Exekutionsantrag behauptet und urkundlich nachgewiesen werden. (T3)
- 3 Ob 243/03m
Entscheidungstext OGH 26.11.2003 3 Ob 243/03m
Vgl; Beisatz: Wurde der Verbotsberechtigte in einem Anfechtungsprozess zur Duldung der Exekution verpflichtet, so muss der Betreibende die das Belastungs- und Veräußerungsverbot überspielende Entscheidung im Anfechtungsprozess sowohl im Exekutionsantrag anführen als auch im Original beilegen. (T4)
- 3 Ob 245/10s
Entscheidungstext OGH 19.01.2011 3 Ob 245/10s
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010732
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2024
Dokumentnummer
JJR_19711215_OGH0002_0050OB00326_7100000_002