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Entscheidung 3 Ob 86/16t×

Entscheidung 3 Ob 86/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001011 Rechtssatz 05.04.1967Zivilrecht
Da der Unterhalt monatlich im vorhinein zu bezahlen ist, ist er auch für den Monat, in dem die Lebensgemeinschaft begründet wurde, bzw die Hochzeit stattfand, noch zu leisten (Schwind S 245; Hoffmann-Stephan S 317; Gerold, EheG S 280; Volkmar, Großd. Eherec …
RS0001366 Rechtssatz 01.04.1953Zivilrecht
Die Einwendungen gegen den Anspruch müssen hinreichend individualisiert sein und unterliegen der Eventualmaxime. Betrifft die Exekutionsführung und die sie bekämpfende Vollstreckungsgegenklage nur einen Teil der Gesamtjudikatschuld, so darf im Oppositionspr …
RS0001454 Rechtssatz 23.10.1973Zivilrecht
Nach § 35 Abs 1 EO können Einwendungen im Zuge eines Exekutionsverfahrens nur gegen den Anspruch erhoben werden, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz; spätestens …
RS0001538 Rechtssatz 06.04.1972Zivilrecht
Die Zulässigkeit der Erhebung von Einwendungen nach § 35 EO setzt das Vorhandensein einer Exekution (Anlassexekution) voraus (§ 35 Abs 1 EO). Die Klage kann sich aber nur gegen den Anspruch richten, zu dessen Hereinbringung die Anlassexekution bewilligt wur …
RS0037476 Rechtssatz 01.02.1956Zivilrecht
Die Zulässigkeit der Zuerkennung eines minus bei Leistungsklagen folgt aus der Erwägung, dass der Antrag auf Zuerkennung des minus immer in dem geltend gemachten Begehren eingeschlossen ist; dort, wo dieser Gesichtspunkt bei Feststellungsklagen zutrifft, is …
RS0037485 Rechtssatz 24.05.1972Zivilrecht
Auch bei Feststellungsklagen ist der Zuspruch eines minus zulässig. Eine Überschreitung des § 405 ZPO liegt hiebei dann nicht vor, wenn entweder ein quantitativ geringerer Umfang des Rechtes, dessen Feststellung begehrt wird, urteilsmäßig festgestellt wird …
RS0041023 Rechtssatz 02.10.1980Zivilrecht
Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch.
RS0041078 Rechtssatz 12.06.1980Zivilrecht
Für die Beantwortung der Frage, ob das Gericht über die seinem Urteilsspruche im § 405 ZPO gezogenen Schranken hinausgegangen ist, ist nicht allein das Klagebegehren, sondern auch der übrige Inhalt der Klage maßgebend. RG vom 07.05.1940, VIII 366/39 Veröff: …
RS0048021 Rechtssatz 26.03.1985Zivilrecht
Die Behinderung und Verweigerung des Besuchsrechtes als Verstoß gegen die Pflicht zur Respektierung der beiderseitigen Rechte den Kindern gegenüber stellt eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG dar.
RS0057380 Rechtssatz 27.04.1955Zivilrecht
Hinsichtlich des gesetzlichen Unterhaltsanspruches, gleichgültig ob dieser durch Urteil oder im Wege eines Vergleiches festgesetzt wurde, hat die Bestimmung des § 74 EheG zur Anwendung zu kommen.
RS0057392 Rechtssatz 07.05.1976Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.
RS0057404 Rechtssatz 11.01.1968Zivilrecht
Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes einer "schweren Verfehlung" genügt nicht, es muß auch subjektive Verantwortlichkeit - "schuldig machen" - vorliegen; an solcher mangelt es, wenn ein krankhafter Zustand, der die freie Willensbildung oder die mo …
RS0057429 Rechtssatz 22.10.1958Zivilrecht
§ 74 EheG findet auch auf gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Anwendung, deren Höhe durch Vergleich bestimmt wurde. Die Erstattung einer Anzeige durch den Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten kann zur Verwirkung des Unterhaltsanspruch …
RS0078152 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Die nachhaltige grundlose (böswillige) Verhinderung des elterlichen Besuchsrechtes ist ein Verwirkungstatbestand gemäß § 74 EheG.
RS0078153 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 74 EheG muss zwar gravierender sein als jene nach § 49 EheG, muss jedoch kein Verbrechen oder Vergehen im strafrechtlichen Sinn darstellen und nicht die Intensität eines Enterbungsgrundes beziehungsweise Erbunwürdigkei …
RS0114621 Rechtssatz 30.01.2001Zivilrecht
Der gemäß § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB erloschene Unterhaltsanspruch kann - ebenso wie der nach § 74 EheG vernichtete - nicht wieder aufleben; er ist endgültig zur Gänze erloschen.
RS0125603 Rechtssatz 16.12.2009Zivilrecht
Das auf engen verwandtschaftlichen Beziehungen beruhende Eltern-Kind-Verhältnis begründet ein von der Rechtsordnung anerkanntes lebenslanges Rechtsverhältnis, in dessen Schutzbereich auch das durch § 16 ABGB, Art 8 EMRK geschützte Streben nach gegenseitigem …
RS0126872 Rechtssatz 12.04.2011Zivilrecht
Die sich aus dem Schutz des Eltern‑Kind‑Verhältnisses ergebende und in § 145b ABGB konkretisierte Verpflichtung, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt, schützt auch dessen Interesse am Aufrechtbleiben der …