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Entscheidung 4 Ob 162/24p×

Entscheidung 4 Ob 162/24p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0128438 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
1. Ziel des KSÜ ist unter anderem die Bestimmung des Staats, dessen Behörden zur Setzung von Maßnahmen zum Schutz des Kindes zuständig sind. Das Übereinkommen trachtet daher, konkurrierende Zuständigkeiten zwischen den Behörden verschiedener Vertragsstaaten …
RS0135365 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Eine der fünf Voraussetzungen für den Prioritätsgerichtsstand nach Art 13 KSÜ ist, dass die Eltern und jede andere Person, welche die elterliche Verantwortung für das Kind hat, die Zuständigkeit dieser Behörden für das Ergreifen solcher Maßnahmen anerkannt …
RS0135366 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Der Prioritätsgerichtsstand nach Art 13 KSÜ löst gerade (auch) Zuständigkeitskonflikte zwischen der allgemeinen, im Regelfall auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes gestützten internationalen Zuständigkeit (Art 5 KSÜ) mit der eheverfahrensbasierten Zust …
RS0135367 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Der Begriff der „elterlichen Verantwortung“ nach Art 1 Abs 2 KSÜ umfasst auch Obsorgeregelungen.
RS0135368 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Eine eheverfahrensbasierte internationale Zuständigkeit nach Art 10 KSÜ muss zwar mit dem Kindeswohl in Einklang stehen, aber nur mit dem Kindeswohl in einem zuständigkeitsrechtlichen Sinn. Es kommt also nicht darauf an, ob die Entscheidung in einem anderen …
RS0135369 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Ein Verzicht der zuerst angerufenen Behörde auf den Prioritätsgerichtsstand nach Art 13 KSÜ muss ausdrücklich und unmissverständlich erklärt werden. Einem konkludenten oder gar einem möglichen künftigen Verzicht kommt keine Bedeutung zu.
RS0135370 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Die Rechtsprechung zur Brüssel-IIa-VO ist für positive Kompetenzkonflikte nach Inkrafttreten der Brüssel-IIb-VO nicht einschlägig, weil die Vorgängerverordnung Brüssel-IIa-VO gerade noch keine Regelungen für positive Kompetenzkonflikte enthielt.
RS0135371 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Die Gerichte des zweiten angerufenen Staates sind nach Art 13 KSÜ verpflichtet, die Zuständigkeit der Gerichte des erstangerufenen Staates zur Entscheidung über eine entsprechende Maßnahme zu prüfen.
RS0135372 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Die Bestimmung des Art 97 Abs 2 lit c Brüssel Ilb-VO schränkt das in Art 97 Abs 2 lit a Brüssel-IIb-VO festgelegte Prinzip der Sachnähe, also der internationalen Zuständigkeit im Mitgliedsstaat des gewöhnlichen Aufenthalts des Minderjährigen für bestimmte A …
RS0135373 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Bei Rechtshängigkeit eines früher eingeleiteten Obsorgeverfahrens in einem Vertragsstaat des KSÜ haben auch die Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten Art 13 KSÜ anzuwenden. Auch wenn die Minderjährige ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat hat, …