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Entscheidung 4 Ob 220/18h×

Entscheidung 4 Ob 220/18h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018330 Rechtssatz 03.11.1938Zivilrecht
Wirkung der Pfändung des Kaufgegenstandes auf die Erfüllung des Kaufvertrages. Das Anbot einer pfandbelasteten Sache ist keine gehörige Erfüllung des Verkäufers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt nach § 918 ABGB.
RS0032310 Rechtssatz 12.10.1983Zivilrecht
Nicht jeder Vergleich ist eine Novation, die einen völlig neuen Rechtsgrund schüfe, sondern oft liegt auch nur ein bloßer Zusatzvertrag vor (vgl dazu Reischauer, JBl 1982,393, besonders 401).
RS0032600 Rechtssatz 17.11.1954Zivilrecht
Ein Vergleich ist nicht auf jeden Fall ein Neuerungsvertrag, sondern nur dann, wenn der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand des Anspruches geändert wird (unter ausdrücklicher Ablehnung der Lehre Wolff's, Klang, 2.Auflage VI S 276).
RS0108086 Rechtssatz 24.06.1997Zivilrecht
Ein Vergleich kann novierende Wirkung entfalten (Ablehnung von Harrer/Heidinger in Schwimann, ABGB² Rz 9 zu § 1376 und Rz 19 f zu § 1380).
RS0132672 Rechtssatz 29.01.2019Zivilrecht
Der Vorkaufsberechtigte ist grundsätzlich auch an die Fälligkeit der Kaufpreisforderung nach Maßgabe des Drittvertrags gebunden.
RS0132673 Rechtssatz 29.01.2019Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung muss der Vorkaufsberechtigte - im Fall eines entsprechenden Einwands - solche Nebenleistungen nicht übernehmen, die für ihn nicht erfüllbar bzw unangemessen sind, wenn angenommen werden darf, dass der Verpflichtete den Kaufvertrag mi …
RS0132674 Rechtssatz 29.01.2019Zivilrecht
Im Fall einer vereinbarten treuhändigen Abwicklung des Liegenschaftskaufs spricht nichts dagegen, die Fälligkeit für den Vorbehaltskäufer, die nach dem Drittvertrag bereits eingetreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts (hier durch Abschluss des Vergl …
RS0132675 Rechtssatz 29.01.2019Zivilrecht
Auch die im Drittvertrag vereinbarte Zahlungsmodalität (Zahlstelle) gehört zu den für den Vorkaufsberechtigten grundsätzlich maßgebenden Bedingungen des Drittvertrags.
RS0132676 Rechtssatz 29.01.2019Zivilrecht
An die im Drittvertrag vereinbarte Zahlungsmodalität wäre der Vorkaufsberechtigte nur dann nicht gebunden, wenn diese Nebenbedingung für ihn nicht erfüllbar bzw unangemessen wäre, und wenn angenommen werden kann, dass der Verpflichtete den Kaufvertrag mit d …