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Entscheidung 4 Ob 42/11x×

Entscheidung 4 Ob 42/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035179 Rechtssatz 27.02.1986Zivilrecht
Ist der Kläger im Zeitpunkt der Erteilung der Prozeßvollmacht und auch noch bei Einbringung der Klage prozeßfähig, dann ist der spätere Verlust der Prozeßfähigkeit für den Ablauf und die Gültigkeit des weiteren Verfahrens ohne Einfluß.
RS0035234 Rechtssatz 27.06.1985Zivilrecht
Bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes ist das Verfahren auszusetzen.
RS0035736 Rechtssatz 13.04.1977Zivilrecht
Die Bestimmung des § 36 ZPO soll gerade verhindern, daß das Gericht Untersuchungen darüber anzustellen hat, wer nun eigentlich der bevollmächtigte Prozeßvertreter ist (Fasching II 289). Solange eine Neubestellung des Vertreters unter gleichzeitigem Nachweis …
RS0035744 Rechtssatz 18.05.1953Zivilrecht
§ 36 Abs 1 ZPO gilt in gleicher Weise gegenüber dem Gericht.
RS0035908 Rechtssatz 24.03.1987Zivilrecht
Bei einem Streit über eine Verfahrensunterbrechung liegt ein Zwischenstreit vor; die Kostenersatzpflicht trifft die hier unterliegende Partei auch dann, wenn im Verfahren ihre (Passivlegitimation) Legitimation strittig ist. Eine Ergänzung der Kostenentschei …
RS0036832 Rechtssatz 22.09.1966Zivilrecht
Nach § 158 ZPO tritt, wenn eine Partei die Prozeßfähigkeit verliert, nur dann eine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn die von diesen Veränderungen betroffene Partei weder durch einen Rechtsanwalt noch durch eine andere mit Prozeßvollmacht ausgestattete …
RS0037720 Rechtssatz 15.07.1987Zivilrecht
Der Schlusssatz des § 6 a ZPO gilt nur für jene Beschlüsse, mit denen das Prozessgericht ungeachtet der erfolgten Verständigung des Pflegschaftsgerichtes wegen Gefahr in Verzug die Partei, an deren Prozessfähigkeit es zweifelte, zur Vornahme notwendiger Pro …
RS0109541 Rechtssatz 10.03.1998Zivilrecht
Grundsätzlich ist für Rechtsstreitigkeiten, in denen kein absoluter Anwaltszwang herrscht, die Kündigung oder der Widerruf der Vollmacht gegenüber Gericht und Gegenpartei erst mit der Mitteilung an sie wirksam. Wenngleich also im Innenverhältnis das Vollmac …
RS0111661 Rechtssatz 23.02.1999Zivilrecht
Die Unterschiede der materiellrechtlichen Wirkungen eines Widerrufs der Prozeßvollmacht einerseits und seiner verfahrensrechtlichen Folgen gemäß § 36 Abs 1 ZPO andererseits können für das Gericht niemals Anlaß sein, einen Vollmachtsmangel gemäß § 37 Abs 1 Z …
RS0118746 Rechtssatz 16.03.2004Zivilrecht
Ist eine Partei, deren Partei- und Prozessfähigkeit rechtskräftig feststeht, durch einen Rechtsanwalt vertreten, so scheidet eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 158 ZPO im Anwaltsprozess auch dann aus, wenn der Rechtsanwalt das Vollmachtsverhältnis bee …
RS0127011 Rechtssatz 10.05.2011Zivilrecht
Liegen die Voraussetzungen des § 158 ZPO vor, ist das Verfahren ex lege unterbrochen. Einem Beschluss, der die Unterbrechung feststellt, kommt daher nur deklarative Bedeutung zu; ein solcher steht auch im Falle seiner Rechtskraft einer nachträglichen gegent …