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Entscheidung 4 Ob 83/12b×

Entscheidung 4 Ob 83/12b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043711 Rechtssatz 30.10.1991Zivilrecht
Dieser Wiederaufnahmsgrund dient dem Schutz der Rechtskraft. Zwischen den Parteien des wieder aufzunehmenden Verfahrens schafft eine Entscheidung nur dann Recht, wenn entweder die Parteien in beiden Verfahren ident sind oder sich die Rechtskraft der vorange …
RS0044488 Rechtssatz 06.08.1952Zivilrecht
Eine nach Schluß der Verhandlung ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezüglich einer vom Gericht im Vorprozeß entschiedenen Vorfrage stellt keinen Wiederaufnahmsgrund dar (vgl SZ 22/139).
RS0044497 Rechtssatz 13.10.1994Zivilrecht
Bei der Prüfung, ob das Beweismittel in abstracto geeignet gewesen wäre, im Vorprozess eine andere Entscheidung herbeizuführen, ist von der vom nunmehrigen Wiederaufnahmskläger unbekämpft gebliebenen rechtlichen Beurteilung im Vorprozess über die Relevanz d …
RS0044756 Rechtssatz 06.11.1986Zivilrecht
Zwei einander widersprechende Entscheidungen des OGH (nicht über denselben Anspruch) vermögen nicht die Wiederaufnahme eines der beiden Verfahren zu begründen. Eine andere rechtliche Beurteilung ist weder eine neue Tatsache, noch ein neues Beweismittel im S …
RS0108294 Rechtssatz 12.08.1997Zivilrecht
Der Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 5 ZPO setzt voraus, dass eine rechtskräftige präjudizielle Vorentscheidung, auf die sich die angefochtene Entscheidung stützt, durch eine andere rechtskräftige Entscheidung aufgehoben worden ist. Der Wiederaufnahmsg …
RS0116279 Rechtssatz 09.04.2002Zivilrecht
Der Rechtsmittelzug kann bei Wiederaufnahmsklagen nicht anders gestaltet sein als bei den Entscheidungen, gegen die sich die Wiederaufnahmsklage richtet. Daraus folgt, dass zwar die Ausnahmebestimmung des § 528 Abs 2 Z 2 letzter Halbsatz ZPO - entgegen RZ 1 …
RS0121588 Rechtssatz 21.12.2006Zivilrecht
Nach der Entscheidung des EuGH Rs C-234/04 gebietet es der sich aus Art 10 EG ergebende Grundsatz der Zusammenarbeit einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften zu dem Zweck abzusehen, eine in Rechtskraft erwach …
RS0127586 Rechtssatz 21.12.2011Zivilrecht
Dass ein zweitinstanzliches Gericht nach Eintritt der Rechtskraft in einem Verfahren Jahre später in einem anderen Verfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH richtet, ist kein Abänderungsgrund nach § 73 AußStrG; selbst eine allfällige spätere abwe …
RS0127996 Rechtssatz 12.06.2012Zivilrecht
Da eine vom Europäischen Gerichtshof nach Rechtskraft der nationalen Entscheidung in einem anderen Parteien betreffenden Verfahren vertretene unterschiedliche Rechtsansicht nicht unter die Wiederaufnahmsgründe der §§ 530 f ZPO subsumiert werden kann, ist di …