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Entscheidung 5 Ob 104/12y×

Entscheidung 5 Ob 104/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007405 Rechtssatz 23.01.1979Zivilrecht
Die internationale Zuständigkeit muss im Zeitpunkt der Erlassung der Schutzmaßnahme gegeben sein. Eine perpetuatio fori tritt nicht ein. Der nachträgliche Wegfall der Voraussetzung der inländischen Gerichtsbarkeit hat rückwirkend die Nichtigkeit des gesamte …
RS0046742 Rechtssatz 07.11.1985Zivilrecht
Die Dauer des Aufenthaltes ist nur als ein Kriterium für die Beurteilung der dauerhaften Beziehungen der Person zu ihrem Aufenthaltsort zu werten, nicht jedoch als für sich allein entscheidendes Moment.
RS0074198 Rechtssatz 04.07.1984Zivilrecht
Hauptanknüpfungspunkt für die Zuständigkeit nach dem MSA ist der "gewöhnliche Aufenthalt". Der "gewöhnliche Aufenthalt" wird nach der Lehre bei einer Aufenthaltsdauer von ungefähr sechs Monaten als begründet angenommen, doch bedarf es jedenfalls einer genau …
RS0074327 Rechtssatz 20.10.1987Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben ist, bedarf es aber vor allem dann einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Umstände, wenn der Aufenthalt des Kindes ein mehr oder weniger zwangsweiser ist, weil das Kind noch vor einer gerichtlic …
RS0128437 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Das KSÜ enthält keine Regelung darüber, welche Auswirkungen das Inkrafttreten dieses Übereinkommens auf bereits anhängige Verfahren hat. Nach Art 53 Abs 1 soll die Anwendung der Regelungen des Übereinkommens, insbesondere zur Zuständigkeit, nur auf Maßnahme …
RS0128438 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
1. Ziel des KSÜ ist unter anderem die Bestimmung des Staats, dessen Behörden zur Setzung von Maßnahmen zum Schutz des Kindes zuständig sind. Das Übereinkommen trachtet daher, konkurrierende Zuständigkeiten zwischen den Behörden verschiedener Vertragsstaaten …
RS0128439 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Das Übereinkommen knüpft an den Aufenthalt des Kindes als einen eigenständigen und grundsätzlich nicht von den Eltern oder sonst Obsorgeberechtigten abgeleiteten Tatbestand an. Je jünger ein Kind ist, desto mehr Gewicht wird aber dem gewöhnlichen Aufenthalt …
RS0128440 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
1. Art 14 KSÜ bestimmt, dass bei einem Wegfall der Grundlage für die Zuständigkeit die nach den Artikeln 5 bis 10 des Übereinkommens (von der bisher zuständigen Behörde) getroffenen Maßnahmen so lange in Kraft bleiben, bis die nach diesem Übereinkommen (neu …
RS0128441 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Eine vertragsautonome Auslegung des Übereinkommens führt daher zum Ergebnis, dass eine wirksam gewordenen Entscheidung erster Instanz gemäß Art 14 Abs 1 KSÜ bis zu einer abändernde Entscheidung durch die Behörden des neuen Aufenthaltsstaats in Kraft bleibt, …
RS0128442 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Die Begriffe „access“ oder „Recht zum persönlichen Umgang“ in Art 3 lit b KSÜ sind so zu verstehen, dass sie Kontakte einschließen, die ein Elternteil aus der Ferne im Weg des Briefverkehrs, fernmündlich oder per Telefax zu seinem Kind unterhalten darf. Art …