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Entscheidung 5 Ob 203/12g×

Entscheidung 5 Ob 203/12g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0041064 Rechtssatz 22.11.1994Zivilrecht
Ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes gemäß § 136 Abs 1 GBG als der dort vorgesehenen erforderlichen (§ 8 Z 1 GBG) Eintragungsart stellt gegenüber der Anmerkung der Namensänderung ein aliud dar.
RS0045526 Rechtssatz 02.04.1974Zivilrecht
Die Unzulässigkeit des Rechtsweges für Streitigkeiten über die Zahlung von Gebühren (hier Einlösegebühr für Grabstelle) einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft kann nicht daraus abgeleitet werden, dass die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des S …
RS0045553 Rechtssatz 26.11.1974Zivilrecht
Der Staat und damit die weltlichen Gerichte dürfen in den innerkirchlichen Bereich nicht eingreifen. Bei Dienstrechtsstreitigkeiten scheiden daher aus der Beurteilung durch das Gericht alle Vorfragen aus, welche etwa die Rechtsgültigkeit der Amtsenthebung, …
RS0053193 Rechtssatz 12.01.1994Zivilrecht
Die Ordnung und Verwaltung konfessioneller Friedhöfe fällt unter die inneren Angelegenheiten der gesetzlich anerkannten Kirchengesellschaften und Religionsgesellschaften. Soweit es sich nicht um sanitätspolizeiliche Maßnahmen handelt, fällt auch die Auflass …
RS0060616 Rechtssatz 22.11.1994Zivilrecht
Eine bloße Namensänderung ist bei Änderung des Rechtssubjektes selbst, dem die betroffenen Liegenschaften gehören, und nicht bloß dessen Namens, nicht gegeben.
RS0063547 Rechtssatz 12.10.1982Zivilrecht
Das Erlassen einer KirchenbeitragsO zählt zu den inneren Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche. Die KirchenbeitragsO ist daher keine Verordnung im Sinn des Art 139 B-VG. VfGH vom 15.12.1959, V 11/59; Veröff: JBl 1960,488
RS0073107 Rechtssatz 26.11.1974Zivilrecht
Zu den "inneren Angelegenheiten" zählen jene, welche den inneren Kern der kirchlichen Betätigung betreffen und in denen ohne Autonomie die Religionsgesellschaften in der Verkündung der von ihnen gelehrten Heilswahrheiten und der praktischen Ausübung ihrer G …
RS0073133 Rechtssatz 06.05.1987Zivilrecht
Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. D …
RS0121678 Rechtssatz 30.01.2007Zivilrecht
Bei der Frage der Bestellung der Funktionsträger einer Kirche oder Religionsgemeinschaft und damit auch bezüglich der Frage der Organstellung der betreffenden Person handelt es sich um innere Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche bzw kirchlich …
RS0124184 Rechtssatz 27.08.2008Zivilrecht
Jedenfalls die gerichtliche Feststellung des Bestehens der Mitgliedschaft zu einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft gerade dieser gegenüber wäre als Eingriff in deren inneren Angelegenheiten nach Art 15 StGG zu qualifizieren. Die Beschreitung d …
RS0128961 Rechtssatz 06.06.2013Zivilrecht
Bei einer Eigentumsübertragung an Liegenschaften, die im öffentlichen Grundbuch ausgewiesen sind, ist eine Religionsgesellschaft an die Einhaltung der bürgerlich‑rechtlichen Bestimmungen gebunden. Eine Eigentumsübertragung durch (bloßen) Kirchenrechtsakt be …