Rechtssatz RS0073133
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073133
Entscheidungsdatum
06.06.2013
Rechtssatz
Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. Da aber die Begründung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedürfte, kann das Dienstverhältnis der Organwalter der Religionsgesellschaften nur im Vertragsweg einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angepasst werden, ohne dass sich aber dadurch die Zugehörigkeit zum Privatrechtskreis ändert.
Entscheidungstexte
- 14 ObA 29/87
Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 29/87
Veröff: SZ 60/80 = JBl 1988,62 = Arb 10665
- 9 ObA 12/96
Entscheidungstext OGH 28.02.1996 9 ObA 12/96
nur: Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. (T1)
Veröff: SZ 69/53
- 10 ObS 204/98t
Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 204/98t
Vgl auch; Beisatz: Ob einem katholischen Priester in einer kirchenrechtlichen Besoldungsordnung vorgesehene Ansprüche zustehen, ist eine Frage, die aus dem zwischen dem Priester und der Religionsgemeinschaft bestehenden Rechtsverhältnis entspringt und die demnach innerkirchlich zu lösen ist. (T2)
Veröff: SZ 71/127
- 10 Ob 66/06p
Entscheidungstext OGH 30.01.2007 10 Ob 66/06p
Auch; nur T1; Beisatz: Zu der Frage der inneren Organisation gehören daher alle Fragen, die mit der Begründung und dem Verlust von Organstellungen zusammenhängen. (T3)
Veröff: SZ 2007/9
- 6 Ob 219/06h
Entscheidungstext OGH 15.02.2007 6 Ob 219/06h
Auch; nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Selbe Parteien wie im Verfahren 10 Ob 66/06p). (T4)
- 8 ObA 77/12z
Entscheidungstext OGH 28.05.2013 8 ObA 77/12z
Vgl; Beisatz: Hier: Versetzung des Klägers, der als Pfarrer der evangelischen Kirche A und HB tätig war, in den Wartestand und damit untrennbar verbundener Verlust der Dienstwohnung. (T5)
- 5 Ob 203/12g
Entscheidungstext OGH 06.06.2013 5 Ob 203/12g
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2013/56
Schlagworte
Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0073133
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015
Dokumentnummer
JJR_19870506_OGH0002_014OBA00029_8700000_009