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Entscheidung 5 Ob 84/12g×

Entscheidung 5 Ob 84/12g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004040 Rechtssatz 20.02.1973Zivilrecht
Bei Bewilligung der Pfändung ist zu prüfen, ob das Recht, dessen Pfändung beantragt wird, einer Verwertung zugänglich ist (SZ 10/136).
RS0004200 Rechtssatz 28.02.1980Zivilrecht
Eine Exekutionsführung nach § 331 EO auf das Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des bücherlichen Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich.
RS0007574 Rechtssatz 21.10.1987Zivilrecht
Dem uneigentlichen Nachlegatar steht anders als dem Nacherben gegen den mit dem Vermächtnis belasteten Erben nur ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch zu. Tritt der Bedingungsfall ein, ist daher das Verlassenschaftsverfahren nach den szt. Erblasser nicht …
RS0014090 Rechtssatz 09.06.1965Zivilrecht
Es ist in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass ein Verzicht (eine Entsagung) nach § 1444 ABGB nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinne des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (GlUNF 2406, Klang in Klang 2. Auflage VI S 530). Der Verzicht k …
RS0033948 Rechtssatz 22.08.1973Zivilrecht
Der Verzicht stellt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft dar.
RS0034030 Rechtssatz 15.02.1978Zivilrecht
Schenkungsweiser Schulderlass ist an keine Form gebunden, da er nicht Schenkungsversprechen ist, sondern als Verfügung den Vollzug in sich schließt. Dies gilt, mag auch der Schuldner noch zur Rückgabe der Urkunde und zur Ausstellung der Löschungsquittung ve …
RS0034122 Rechtssatz 08.10.1952Zivilrecht
Der Verzicht bedarf der Annahme durch den Schuldner. Erklärung gegenüber einem Dritten genügt nicht.
RS0034769 Rechtssatz 14.10.1975Zivilrecht
Das Grundbuch ist vom Tage der Konkurseröffnung an - unabhängig davon, ob dieses Ereignis angemerkt wurde - jedenfalls und gegenüber jedermann gesperrt, wenn nicht eine Übertragung dinglicher Rechte auf Grund eines vor der Konkurseröffnung über den Eigentüm …
RS0053189 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Voraussetzung der Zulässigkeit der Exekution bei den Rechten im Sinn des § 331 EO ist ua, dass das zu pfändende Recht zur Zeit der Exekutionsführung dem Verpflichteten zusteht.
RS0101137 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Die Konkursmasse ist das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen des Gemeinschuldners.
RS0114310 Rechtssatz 24.10.2000Zivilrecht
Inwieweit eine Teilstattgebung eines Grundbuchsgesuchs gemäß § 95 Abs 2 GBG in Betracht kommt, richtet sich danach, ob zwischen den einzelnen Teilen eines Gesuchs ein untrennbarer Zusammenhang besteht. Ergibt sich ein unlösbarer Zusammenhang zwischen versch …
RS0120349 Rechtssatz 24.11.2005Zivilrecht
Zweck der §§ 330 ff EO ist, die Exekutionsmöglichkeiten zu erweitern und sämtliche von anderen Exekutionsarten nicht erfassten, aber als Exekutionsobjekte in Betracht kommenden Vermögensrechte des Verpflichteten zu erfassen, weshalb bei der Beurteilung, ob …
RS0120619 Rechtssatz 15.02.2006Zivilrecht
Die Interpretation der §§ 331 ff EO hat sich am Zweck zu orientieren, die Exekution auf alle denkbaren Vermögensobjekte des Verpflichteten zu ermöglichen.
RS0121703 Rechtssatz 29.12.2006Zivilrecht
Der Masseverwalter ist berechtigt und legitimiert, gegen eine der Grundbuchsperre des § 13 KO widersprechende grundbücherliche Eintragung vorzugehen, andere Rechtswirkungen und Rechtsfolgen, die spezifisch durch die Konkurseröffnung ausgelöst werden, gelten …
RS0121707 Rechtssatz 28.11.2006Zivilrecht
Einverleibungen und Vormerkungen in den öffentlichen Büchern über unbewegliche Sachen können auch nach Konkurseröffnung (oder Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens) bewilligt und vollzogen werden, wenn der Rang der Eintragung ident ist mit dem Tag, a …