Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 11/18p×

Entscheidung 6 Ob 11/18p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026773 Rechtssatz 30.01.1979Zivilrecht
Der Geschäftsführer einer GmbH hat nicht bloß für die in eigenen Angelegenheiten geübte Sorgfalt einzustehen; der Maßstab der Diligenzpflicht ist vielmehr ein objektiver, wobei diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, die für den Geschäft …
RS0036823 Rechtssatz 16.03.1988Zivilrecht
Weist das Berufungsgericht einen Antrag der beklagten Partei, den Rechtsstreit über den aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zustimmung zur Kündigung des als invalid eingestuften Arbeitnehmer zu …
RS0059531 Rechtssatz 09.07.1981Zivilrecht; Strafrecht
Ist es einem Geschäftsführer zufolge seiner faktischen Stellung im Unternehmen nicht möglich, seiner Überwachungspflicht nachzukommen, so hat er von der, nach Lehre und Rechtsprechung jedem Geschäftsführer eingeräumten Möglichkeit des Rücktrittes als Geschä …
RS0059608 Rechtssatz 08.05.1980Zivilrecht
Den Geschäftsführer trifft die Beweislast, dass er die ihm nach § 25 GmbHG obliegende Sorgfalt angewendet hat.
RS0059772 Rechtssatz 12.05.1992Zivilrecht
Die Zustimmung oder Genehmigung zu einem Insich - Geschäft kann nicht wieder vom Vertreter erteilt werden; geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, dann müssen vielmehr - ungeachtet der sonstigen Regelungen der Vertretun …
RS0059774 Rechtssatz 26.03.1980Zivilrecht
Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört es, das Unternehmen unter Beachtung aller maßgebenden Rechtsvorschriften zu leiten, sich stets ein genaues Bild von der Lage des Unternehmens, insbesonders von seiner L …
RS0121916 Rechtssatz 16.03.2007Zivilrecht
§ 84 Abs 2 Satz 2 AktG, der eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens normiert, ist nach herrschender Auffassung auf den Geschäftsführer einer GmbH analog anzuwenden.
RS0126307 Rechtssatz 15.09.2010Zivilrecht
Dem „faktischen Geschäftsführer“, mag er Gesellschafter oder Nichtgesellschafter sein, kommt keine Befugnis zu, die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten. Die Beurteilung seiner Vertretungsbefugnis hat ausschließlich nach vollmac …
RS0126308 Rechtssatz 15.09.2010Zivilrecht
Der „faktische Geschäftsführer“ wird zumeist als Person definiert, die das Unternehmen leitet, ohne wirksam zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die eigentlich bestellten Geschäftsführer als Strohmänner ihre Organ …