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Entscheidung 6 Ob 165/16g×

Entscheidung 6 Ob 165/16g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0029344 Rechtssatz 29.11.1994Zivilrecht
Die im außerstreitigen Verfahren (hier: § 37 MRG) geltende Verpflichtung zur amtswegigen Wahrheitsforschung findet eine natürliche Grenze, sobald Anhaltspunkte für eine weitere Aufklärungsbedürftigkeit fehlen. Nur wenn eine Partei das Vorliegen einer ihr gü …
RS0061530 Rechtssatz 19.04.1972Zivilrecht
Der Registerrichter kann grundsätzlich nur das eintragen, was beantragt ist. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Vorschriften nicht, hat er den Antrag auf Eintragung zurückzuweisen. Eine Abänderung der beantragten Eintragung kann er von sich aus nicht …
RS0112318 Rechtssatz 15.07.1999Zivilrecht
An der im FBG angeordneten Eintragungspflicht hat sich durch den Entfall der konstitutiven Wirkung der Eintragung für die steuerliche Behandlung nichts geändert. Aus den Erläuterungen in der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz geht deutlich hervor, …
RS0114160 Rechtssatz 30.08.2000Zivilrecht
Unter dem Begriff "verdeckte (verschleierte) Sacheinlage" werden Bareinlagen verstanden, die mit einem Rechtsgeschäft zwischen der Kapitalgesellschaft und dem einlegenden Gesellschafter in zeitlicher und sachlicher Hinsicht derart gekoppelt sind, dass - unt …
RS0115147 Rechtssatz 26.04.2001Zivilrecht
Die Bestimmungen des UmgrStG haben grundsätzlich nur für das Steuerrecht, nicht aber für die Beurteilung des Vorganges nach dem für das Firmenbuchgericht maßgeblichen Handelsrecht Bedeutung. Das Firmenbuchgericht hat zu prüfen, ob die Einbringung gegen zwin …
RS0115149 Rechtssatz 26.04.2001Zivilrecht
Die Einbringung von Vermögen auf der Grundlage eines Einbringungsvertrages (§ 12 Abs 1 UmgrStG) ohne Gegenleistung (§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG) ist wirtschaftlich nichts Anderes als eine unentgeltliche Zuwendung, die als laufendes Geschäft in den Handelsbilanze …
RS0118214 Rechtssatz 23.10.2003Zivilrecht
Bei der Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage gegen Anteilsgewährung kann die Einlagenrückgewähr darin bestehen, dass der Verkehrswert des in die Kapitalgesellschaft eingebrachten Unternehmens unter Berücksichtigung der aufgrund unbarer Entnahmen b …
RS0122772 Rechtssatz 30.08.2007Zivilrecht
Unbare Entnahme: Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft zu einer Geldleistung an den einbringenden Gesellschafter.