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Entscheidung 6 Ob 213/17t×

Entscheidung 6 Ob 213/17t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008813 Rechtssatz 10.01.1962Zivilrecht
Bestimmungen in Vereinsstatuten bzw. Durchführungsbestimmungen, welche von dem nach dem Statuten zuständigen Vereinsorgan nach den für Kollektivwillensbildung geltenden Grundsätzen (beschlussmäßig) geschaffen wurden, sind grundsätzlich nicht nach § 914, son …
RS0022285 Rechtssatz 15.04.1959Zivilrecht
Ist in den Vereinsstatuten der Ausschluss eines Mitgliedes zwar vorgesehen, sind aber die Ausschließungsgründe nicht angeführt, steht der Ausschluss nicht etwa im Belieben von Vereinsorganen, sondern ist nach § 1210 ABGB zu beurteilen. Er darf weder mit wei …
RS0038953 Rechtssatz 20.07.1950Zivilrecht
Die subjektiven, aus dem Vereinsverhältnis entspringenden Rechte des einzelnen Vereinsmitgliedes können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden, so zum Beispiel die Feststellung der Mitgliedschaft bei einem Verein, die Bestreitung der Zugehörigkeit …
RS0045595 Rechtssatz 10.02.1981Zivilrecht
Die Verhängung von Genossenschaftsstrafen durch den Vorstand der Genossenschaft geschieht nicht in Ausübung hoheitlicher Befugnisse, sondern im Rahmen des durch Genossenschaftsstatut und Beitrittserklärung begründeten Privatrechtsverhältnisses zwischen der …
RS0080399 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Ein Vereinsausschluss stellt die weitestgehende Vertragsstrafe dar und darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Es ist auch eine restriktive Auslegung der wichtigen Gründe geboten, wenn es sich um einen Verein handelt, der rechtlich oder faktisch Monopolcha …
RS0080400 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Ein längeres Zuwarten der zum Ausschluss berufenen Vereinsorgane nach Erlangung der Kenntnis des Ausschlussgrundes verstößt grundsätzlich gegen Treu und Glauben und verwirkt das Ausschlussrecht. Bei der Beurteilung, ob ein längeres Zuwarten berechtigt war, …
RS0080401 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Die Judikatur zur unverzüglichen Geltendmachung von Entlassungsgründen ist auf die Durchsetzung von Vereinsausschlußgründen nicht anwendbar.
RS0105781 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
Dem Verein ist es im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Wirksamkeit eines Ausschlusses nicht verwehrt, weitere Ausschlussgründe geltend zu machen, die im vereinsinternen Ausschließungsverfahren nicht erörtert wurden oder noch nicht einmal bekannt …
RS0106615 Rechtssatz 18.12.1996Zivilrecht
Auch dann, wenn die Satzungen keine vorherige Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes vorsehen, muss diesem Gelegenheit gegeben werden, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.
RS0120945 Rechtssatz 22.02.1996Undefined
Die Frage der Anwendbarkeit von Art 6 MRK im Bereich „strafrechtliche Anklage" ist anhand von drei Kriterien zu prüfen: Feststellung, ob der Gesetzestext, der die Zuwiderhandlung definiert, nach dem Rechtssystem des belangten Staates dem Strafrecht zugehört …
RS0131917 Rechtssatz 17.01.2018Zivilrecht
Das Vereinsgesetz lässt dem Verein eine sehr weitgehende Autonomie bei der Ausgestaltung der Statuten. Das bedeutet, dass auch die Kompetenzen der Mitgliederversammlung im Gesetz nicht näher geregelt sind, sodass diesbezüglich den Vereinsstatuten größte Bed …