Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 69/20w×

Entscheidung 6 Ob 69/20w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043464 Rechtssatz 12.10.1955Zivilrecht
Der Ausspruch des Untergerichtes, dass ein Verzicht einer Partei auf ein Recht nicht erfolgt sei, ist eine tatsächliche Feststellung, wenn auch die Frage, ob den Handlungen und Unterlassungen einer Partei die rechtliche Bedeutung eines Verzichtes zukommt, e …
RS0049459 Rechtssatz 31.10.1973Zivilrecht
Das Vorstandsmitglied ist auch bei nur leichtem Verschulden zum Ersatz des von ihm herbeigeführten Schadens verpflichtet, seine Haftung ist aber keine Erfolgshaftung.
RS0059723 Rechtssatz 09.07.1981Zivilrecht; Strafrecht
Zur deliktischen Haftung des Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Gläubigern der Gesellschaft im Kridafall: Wer ohne die erforderlichen Kenntnisse die Aufgabe eines Geschäftsführers einer GmbH übernimmt, dem ist in der Regel die sogenannte Übernahmsfahrläss …
RS0064051 Rechtssatz 30.01.1990Zivilrecht
Wird in Unkenntnis der Konkurseröffnung entschieden, erwächst ein Urteil des OGH dennoch in Rechtskraft; ein Antrag auf Nichtigerklärung ist unzulässig. Nach Eintritt der Rechtskraft einer Sachentscheidung kann keine Instanz - auch nicht das Höchstgericht - …
RS0106015 Rechtssatz 20.11.1996Zivilrecht
Keine Bindung des Zivilrichters an ein freisprechendes Strafurteil.
RS0116174 Rechtssatz 26.02.2002Zivilrecht
Obgleich § 25 Abs 1 GmbHG die von den Geschäftsführern anzuwendende Sorgfalt als die eines ordentlichen Geschäftsmanns umschreibt, wogegen § 84 Abs 1 AktG den Vorstandsmitgliedern die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters aufbürdet …