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Entscheidung 6 Ob 90/14z×

Entscheidung 6 Ob 90/14z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008839 Rechtssatz 15.09.1987Zivilrecht
Auch eine taxative Aufzählung schließt das Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei welcher der Normzweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht …
RS0049464 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Nichtigkeit besteht stets nur auf Grund einer Verletzung des Gesetzes, niemals wegen Verletzung der Satzung, und auch wegen Verletzung des Gesetzes nur in den im Gesetz genannten Fällen. In allen anderen Fällen besteht nur eine Anfechtbarkeit, soferne die V …
RS0049477 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Die Monatsfrist des § 197 Abs 2 AktG ist eine Ausschlußfrist, keine Verjährungsfrist. Auf sie ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen.
RS0080297 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Die Anfechtungsgründe rechtfertigen die Nichtigerklärung und damit die Beseitigung der bisherigen Geltung von Aktionärsbeschlüssen ex tunc; die Nichtigkeitsgründe (§ 199 AktG), verhindern eine gültige Verbandswillensbildung von vornherein.
RS0117291 Rechtssatz 29.01.2003Zivilrecht
Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte nach § 174 AktG unterliegt keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Dies bedeutet für den Emittenten weitgehende Gestaltungsfreiheit; der Privatautonomie sind grundsätzlich (nur) durch § 879 ABGB - neuerdings au …
RS0129439 Rechtssatz 29.04.2014Zivilrecht
Ausführliche Darstellung der Rechtslage vor dem 31.12.2013 und Lehre zum Partizipationskapital sowie zum Rechtsverhältnis zwischen Partizipant und Kreditinstitut.
RS0130088 Rechtssatz 27.04.2015Zivilrecht
Die Rechtsfolge der Gesetzwidrigkeit einer nicht entsprechend § 183 AktG durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung ist nicht die Nichtigkeit, sondern die bloße Anfechtbarkeit.
RS0130089 Rechtssatz 27.04.2015Zivilrecht
Die zwingende Teilnahme des Partizipationskapitals am Verlust kann nicht durch einen Zustimmungsvorbehalt unterlaufen werden. Ein verbandsrechtliches Zustimmungsrecht kann den Partizipationskapitalgebern auch nicht in den Ausgabebedingungen eingeräumt werde …
RS0130090 Rechtssatz 27.04.2015Zivilrecht
Die Abwehr einer drohenden Insolvenz durch einen Kapitalschnitt ist nicht mit dem Wesen der Aktiengesellschaft unvereinbar; ein deshalb gefasster Beschluss auf Kapitalherabsetzung verletzt durch seinen Inhalt auch nicht Vorschriften, die ausschließlich oder …
RS0130091 Rechtssatz 27.04.2015Zivilrecht
Eine extensive Auslegung von § 199 Abs 1 Z 4 AktG, wonach neben dem Wortlaut des Beschlusses auch der Zweck und die mit der Beschlussfassung verfolgten Motive Berücksichtigung zu finden hätten, wird abgelehnt. Wenn das Gesetz den Nichtigkeitsgrund nach § 19 …
RS0130092 Rechtssatz 27.04.2015Zivilrecht
§ 199 AktG ist für Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber § 879 ABGB die lex specialis, weshalb § 879 ABGB insoweit nicht anwendbar ist und daher keine nach § 199 AktG nicht vorliegende Nichtigkeit begründen kann.
RS0130093 Rechtssatz 27.04.2015Zivilrecht
Die Haftrücklage muss vor der Beschlussfassung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 182 ff AktG) nicht aufgelöst werden.