Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 92/13t×

Entscheidung 6 Ob 92/13t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006497 Rechtssatz 17.03.1977Zivilrecht
Voraussetzung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist ein Eingriff in die geschützte Rechtssphäre.
RS0007073 Rechtssatz 22.03.1990Zivilrecht
Fehlt der Bewertungsausspruch, so ist er vom Rekursgericht nachzutragen.
RS0007084 Rechtssatz 10.06.1987Zivilrecht
Bei den Beschlüssen, die sich ohne Nachteil eines Dritten ändern lassen, handelt es sich um solche, die weder der formellen noch der materiellen Rechtskraft fähig sind.
RS0008365 Rechtssatz 07.01.1970Zivilrecht
Durch die rechtswirksame Einantwortung eines Nachlasses wird das Abhandlungsverfahren beendet. Das Abhandlungsgericht hat keine fernere Möglichkeit, sich mit der Verlassenschaftsangelegenheit dieses Erblassers zu befassen. Dies bedeutet aber, dass alle Rech …
RS0008627 Rechtssatz 29.01.1985Zivilrecht
Ist im Nachlaß ein mit Wohnungseigentum verbundener Liegenschaftsanteil vorhanden und dringen mehrere Miterben mit der Erbschaftsklage durch, ist das Begehren auf Einwilligung in die öffentliche Feilbietung berechtigt. Diese ist, weil das Verlassenschaftsve …
RS0017288;RS0006738 Rechtssatz 17.06.1953Zivilrecht
Der Notar als Gerichtskommissär hat ein Rekursrecht ausschließlich wegen der Bestimmung seiner Gebühren.
RS0119045 Rechtssatz 11.05.2004Zivilrecht
Die freiwillige Feilbietung soll nur ultima ratio sein. Vor einer öffentlichen Feilbietung hat das Verlassenschaftsgericht (oder der Gerichtskommissär) die Erben auf die Möglichkeit der Gründung einer Erwerbsgesellschaft hinzuweisen und ihnen allenfalls hie …
RS0120068 Rechtssatz 30.06.2005Zivilrecht
Aus § 12 WEG 2002 ergibt sich, dass mehrere Erben das Wohnungseigentum nicht gemäß ihren Erbquoten unter sich aufteilen können, es sei denn, es gibt nur zwei Erben, wobei jedem eine Quote von 50 % zukommt.
RS0122922 Rechtssatz 29.11.2007Zivilrecht
In Verlassenschaftssachen liegt regelmäßig ein Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur vor.
RS0123029 Rechtssatz 13.09.2007Zivilrecht
Die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist eng auszulegen. (So schon 1 Ob 156/06g)
RS0129126 Rechtssatz 24.10.2013Zivilrecht
Im Hinblick auf die Gesetzesänderung durch das Feilbietungsrechtsänderungsgesetz (FRÄG) 2008 (BGBl I 2008/69) ist die öffentliche Feilbietung nach § 12 Abs 2 WEG als eine in einem Sondergesetz vorgesehene Versteigerung nach den Regelungen der EO durchzuführ …