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Entscheidung 7 Ob 100/11y×

Entscheidung 7 Ob 100/11y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016133 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Wenn der Versicherer bei der Umschreibung eines versicherten Risikos auch nicht völlig autonom ist, sondern darauf Bedacht zu nehmen hat, welche Erwartungen nach der Verkehrsanschauung vom Kunden an den Deckungsbereich eines Versicherungsvertrages gestellt …
RS0018055 Rechtssatz 02.12.1976Zivilrecht
Der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht das Versicherungsverhältnis in besonderem Maß.
RS0080063 Rechtssatz 23.03.1994Zivilrecht
Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit, die einer Überprüfung nach den zwingenden Bestimmungen der §§ 6, 15 a VersVG standzuhalten hat und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhal …
RS0080068 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Mit einem Risikoausschluss begrenzt der Versicherer von vornherein den Versicherungsschutz. Diese Umstände kann der Versicherungsnehmer nicht durch sein späteres Verhalten beeinflussen oder kontrollieren. Demgegenüber stellt die von der Einhaltung einer Obl …
RS0080130 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Der Agent muss nicht überprüfen, ob die Versicherungsbedingungen das erkennbare Versicherungsbedürfnis voll abdecken. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr die von ihm für aufklärungsbedürftig erachteten Punkte bezeichnen oder erkennbar eine irrige Vorstell …
RS0080141 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Eine Aufklärungspflicht besteht dann, wenn dem Versicherungsagenten aus den Äußerungen des Versicherungsinteressenten klar erkennbar ist, dass dieser über einen für ihn ganz wesentlichen Vertragspunkt, wie etwa über den angestrebten ehesten Haftungsbeginn e …
RS0080166 Rechtssatz 12.02.1987Zivilrecht
Bei der Risikobegrenzung wird von Anfang an ein bestimmter Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme. Obliegenheiten hingegen fordern gewisse V …
RS0080386 Rechtssatz 10.05.1984Zivilrecht
Bei schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht (culpa in contrahendo) besteht im Versicherungsrecht der Anspruch auf das Vertrauensinteresse wegen des nicht gedeckten Risikos und zwar unter Mitberücksichtigung des Mitverschuldens des Versicherungsnehmer …
RS0080898 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Der Agent muss nicht prüfen, ob die Versicherungsbedingungen das erkennbare Versicherungsbedürfnis voll abdecken.
RS0103965 Rechtssatz 22.06.1967Zivilrecht
Der materielle Inhalt einer Versicherungsbedingung, nicht ihre äußere Erscheinungsform, ist dafür entscheidend, ob es sich um eine Risikobeschränkung oder um eine Obliegenheit handelt. Trotz entgegenstehender Bezeichnung liegt eine (verhüllte) Obliegenheit …
RS0106980 Rechtssatz 29.01.1997Zivilrecht
Der Versicherer muss Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtigstellen. Es besteht daher eine Aufklärungspflicht des Versicherers über einen Risikoausschluss, wenn erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den V …
RS0117406 Rechtssatz 19.03.2003Zivilrecht
Nach den Erläuternden Bemerkungen zur VersVG-Novelle 1994 (BGBl 1994/509) sollte dem Versicherer all jenes Wissen zuzurechnen sein, das der Agent erlangt, während er mit der Schließung oder Bearbeitung des Vertrags so betraut oder beschäftigt ist, dass ihm …
RS0119747 Rechtssatz 26.01.2005Zivilrecht
In der (österreichischen) Versicherungspraxis gibt es grundsätzlich keine generelle „All-risk-Versicherung". Ein Versicherungsnehmer darf daher nicht erwarten, dass mit einer Haushaltsversicherung schlechthin jedwedes Risiko abgedeckt ist. Ein Versicherer i …