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Entscheidung 7 Ob 191/25a×

Entscheidung 7 Ob 191/25a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010310 Rechtssatz 09.05.1962Zivilrecht
Eine Räumungsklage ist abzuweisen, wenn die Benützung auf vertraglicher Grundlage erfolgt, wobei es ohne Belang ist, welchem Vertragstypus die Vereinbarung zu unterstellen ist.
RS0011850 Rechtssatz 19.03.1969Zivilrecht
Zur Frage der Begründung eines Wohnungsrechtes durch schlüssige Handlungen zwischen Mutter und verheirateter Tochter.
RS0011888 Rechtssatz 19.03.1969Zivilrecht
Keine stillschweigende Begründung der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes allein durch die Tatsache, daß mehrere Angehörige einer ( Adels- ) Familie viele Jahre lang ein ihren Verwandten gehörendes Schloß bewohnen; eine solche Benützung ist auch im Rahmen ein …
RS0019200 Rechtssatz 14.10.1966Zivilrecht
Bittleihe wird nicht vermutet.
RS0019212 Rechtssatz 25.03.1981Zivilrecht
Auch das Prekarium ist ein Vertrag und zwar eine Abart der Leihe. Der Unterschied zu einem Leihvertrag im Sinne des § 971 ABGB besteht nur darin, dass der Verleiher die entlehnte Sache nach Willkür zurückfordern kann. Zum Widerruf sind nur sämtliche Vertrag …
RS0019221 Rechtssatz 09.05.1979Zivilrecht
Die Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des § 974 ABGB.
RS0020488 Rechtssatz 23.04.1964Zivilrecht
Unter Familienangehörigen pflegt nicht jene Bestimmtheit von Willenserklärungen verlangt zu werden, wie dies im geschäftlichen Verkehr mit familienfremden Personen der Fall ist (vgl MietSlg 6245).
RS0020500 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Lassen aber die konkreten Umstände des Falles auf eine aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entstandenes Wohnverhältnis schließen, so ist es Sache des Benützers der Wohnung, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, d …
RS0020503 Rechtssatz 18.10.1983Zivilrecht
Ein dem Familienverhältnis entspringender tatsächlicher Wohnzustand ist nicht nur anzunehmen, wenn aus dem Familienrechtsverhältnis eine Verpflichtung besteht, anderen Familienangehörigen Wohnung zu geben, denn es gibt zahlreiche aus dem natürlichen Zusamme …
RS0020507 Rechtssatz 30.05.1979Zivilrecht
Auch wenn der Hauseigentümer durch Jahrzehnte duldet, daß sein Kind mit Ehegatten im Haus lebt, Investitionen vornimmt oder auch verschiedene Arbeiten leistet, setzt das durchaus nicht zwingend eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Hausbenützung voraus, …
RS0020518 Rechtssatz 01.04.1953Zivilrecht
Unterscheidung zwischen Bittleihen und Bestandvertrag.
RS0020524 Rechtssatz 19.03.1963Zivilrecht
Das kennzeichnende Merkmal eines Bittleihens im Sinne des § 974 ABGB ist darin zu erblicken, dass eine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauches nicht besteht, weil der Gebrauch der Sache bloß gegen jederzeitigen Widerruf überlassen wurde.