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Entscheidung 7 Ob 20/25d×

Entscheidung 7 Ob 20/25d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010473 Rechtssatz 22.01.1975Zivilrecht
Der aus dem § 364 ABGB abgeleitete nachberrechtliche Anspruch setzt eine Veranstaltung des Beklagten voraus, die für eine Einwirkung in der Richtung auf das Nachbargrundstück des Klägers hin ursächlich war. Das ist nicht der Fall, wenn Wasser, ohne Schaden …
RS0010528 Rechtssatz 05.05.1982Zivilrecht
Unmittelbare Zuleitungen ohne besonderen Rechtstitel sind unter allen Umständen unzulässig, auch wenn sie von einer behördlich genehmigten Anlage ausgehen, außer die Zuleitung war durch eine behördliche Bewilligung gedeckt (vgl SZ 48/131) und bei Bewilligun …
RS0010635 Rechtssatz 12.05.1965Zivilrecht
Unmittelbare Einwirkungen sind solche, die durch eine Veranstaltung bewirkt werden, die für eine Einwirkung gerade in der Richtung auf das Nachbargrundstück hin ursächlich ist (Ehrenzweig I/2, S 132, 8 Ob 59/82 = EvBl 1963 Nr. 23).
RS0107625 Rechtssatz 20.03.1997Zivilrecht
Nachbarrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn es sich um Elementarereignisse handelt, die ohne menschliches Zutun eintreten. Es löst auch nicht schon jegliche Waldbewirtschaftung eine Immissionshaftung für Steinschlaggefahr oder Lawinengefahr aus. W …
RS0115461 Rechtssatz 24.04.2001Zivilrecht
Auch erdbautechnische Veränderungen des höherliegenden Grundstücks (Geländekorrekturen durch Aufschüttungen und Planierungen), die zu einer maßgeblichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse der Niederschlagswässer zum Nachteil des Unterliegers führe …
RS0117337 Rechtssatz 28.02.2003Zivilrecht
Die Wendung "unmittelbare Zuleitung" im letzten Satz des § 364 Abs 2 ABGB ist nicht ausschließlich zielbezogen zu sehen. Auch wer eine Anlage errichtet, aus der unter bestimmten Voraussetzungen Wasser auf das Nachbargrundstück strömt, kann sich nicht auf Or …
RS0121625 Rechtssatz 17.10.2006Zivilrecht
Nach der eine unmittelbare Zuleitung bewirkenden willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse von Oberflächenwasser kann eine auf § 364 Abs 2 zweiter Satz ABGB gestützte Eigentumsfreiheitsklage des durch eine solche Maßnahme - wenn auch nur im …