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Entscheidung 7 Ob 46/14m×

Entscheidung 7 Ob 46/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0030569 Rechtssatz 15.09.1977Zivilrecht
Wenn ein Fachschulingenieur in leitender Stellung die Anbringung von Drahtseilen im Widerspruch zu den Regeln der Technik ausdrücklich anordnet, so stellt dies unzweifelhaft klar, daß er einfache und naheliegende Überlegungen, die von ihm nach seiner berufl …
RS0043057 Rechtssatz 31.01.1978Zivilrecht
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung oder auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Be …
RS0043193 Rechtssatz 20.11.1975Zivilrecht
Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz, wenn das Berufungsgericht von Feststellungen, die das Erstgericht auf Grund von Urkundenbeweis und Zeugenbeweis getroffen hat, ohne Beweiswiederholung abgeht.
RS0043389 Rechtssatz 03.10.1973Zivilrecht
Keine Aktenwidrigkeit, wenn Berufungsgericht keine Bedenken gegen die erstgerichtlichen Feststellungen hat, diese daher übernimmt und dann aber erhebliche erstgerichtliche Feststellungen nicht berücksichtigt.
RS0043461 Rechtssatz 31.01.1973Zivilrecht
Es begründet einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von den tatsächlichen Feststellungen des Erstgerichtes ohne Wiederholung der Beweisaufnahmen abgeht.
RS0048339 Rechtssatz 29.05.1995Zivilrecht
Die für Handelsbräuche anerkannten Grundsätze, dass es bei der Frage ihrer Geltung und ihres Inhalts um Tatfragen gehe, sind auch für die "Regeln der Technik" und daraus abgeleitete Verkehrsauffassungen anzuwenden. Im Verfahren erster Instanz ist von der Pa …
RS0062591 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Die Entlastungspflicht für mangelndes Verschulden trifft gemäß § 429 Abs 1 den Frachtführer. Diese Regelung über die Umkehr der Beweislast erfasst jedoch nur das leichte Verschulden. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit müssen auch hier grundsätzlich vom Geschä …
RS0073961 Rechtssatz 10.10.1974Zivilrecht
"Dem Vorsatz gleichstehende Fahrlässigkeit" bedeutet grobe Fahrlässigkeit.
RS0110748 Rechtssatz 10.09.1998Zivilrecht
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden erfordert einen objektiv und auch subjektiv schweren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Diese Sorgfalt muss also in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt werden. Dasjenige muss …
RS0129400 Rechtssatz 22.04.2014Zivilrecht
Bei weisungsgemäßem Rücktransport an den Absender übernimmt dieser die Stellung des Empfängers.
RS0129401 Rechtssatz 22.04.2014Zivilrecht
Bei Art 20 Abs 1 CMR handelt es sich um eine unwiderlegbare Vermutung. Der Anspruchsberechtigte soll nach dem festgelegten Zeitpunkt disponieren können, ohne Gefahr zu laufen, das Gut später doch annehmen zu müssen. Er kann daher auch aufgrund der bloßen Ve …
RS0129402 Rechtssatz 22.04.2014Zivilrecht
Wird das Gut nach Ablauf der Frist des Art 20 Abs 1 CMR wieder aufgefunden, so kann sich der Ersatzberechtigte gleichwohl auf die Verlustfiktion gemäß Art 20 Abs 1 CMR berufen.
RS0129403 Rechtssatz 22.04.2014Zivilrecht
Eine Vielzahl von Nachlässigkeiten und Unvorsichtigkeiten, von denen jede für sich die Gefahr eines Schadens erhöht, kann zur Haftung wegen grober Fahrlässigkeit führen.