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Entscheidung 7 Ob 9/12t×

Entscheidung 7 Ob 9/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0080257 Rechtssatz 28.08.1980Zivilrecht
Doppelversicherung ist gegeben, wenn sowohl die Haftpflichtversicherung des Unfallsgegners als auch die Kaskoversicherung bezüglich des bei einem Unfall beschädigten Fahrzeuges dasselbe Risiko decken sollen, nämlich eben den Schaden an diesem Fahrzeug.
RS0080537 Rechtssatz 23.02.1994Zivilrecht
Eine Doppelversicherung liegt auch vor, wenn eine Einzelversicherung und eine Inbegriffsvereinbarung oder zwei Inbegriffsversicherungen zusammentreffen und die betroffene Sache jeweils Teil des versicherten Inbegriffs ist.
RS0114944 Rechtssatz 23.01.2001Zivilrecht
Die Berechnung der Versicherungsleistung nach § 56 VersVG erfolgt nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungswert (Versicherungsersatzwert).
RS0116370 Rechtssatz 17.04.2002Zivilrecht
Doppelversicherung wird nicht - wie die beklagte Partei in der Revisionsbeantwortung meint - durch Identität des Versicherungsnehmers, sondern durch Identität des versicherten Interesses begründet. Doppelversicherung ist daher auch dann anzunehmen, wenn das …
RS0116372 Rechtssatz 17.04.2002Zivilrecht
Ist das Vorliegen der zweiten in § 59 Abs 1 VersVG normierten Voraussetzung für eine Doppelversicherung (nämlich dass die Summe der Entschädigungen, die von den Streitteilen ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteig …
RS0116374 Rechtssatz 29.04.2002Zivilrecht
In objektiver Hinsicht wird in § 59 Abs 1 1.Fall VersVG nur gefordert, dass ein Interesse gegen die selbige Gefahr bei mehreren Versicherern gedeckt ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen (so schon 7 Ob 10/90). (Hier: Der …
RS0127799 Rechtssatz 27.02.2012Zivilrecht
Bei der Erstrisikoversicherung verpflichtet sich der Versicherer, einen Schaden im Rahmen der Versicherungssumme jedenfalls zu ersetzen, ohne dass das allfällige Vorliegen einer Unterversicherung zu prüfen ist. Bei einer Versicherung auf erstes Risiko entsc …
RS0127800 Rechtssatz 27.02.2012Zivilrecht
Bei der zweiten Alternative des § 59 Abs 1 VersVG (die Summe der von den Versicherern zu zahlenden Entschädigungen übersteigt aus anderen Gründen den Gesamtschaden) muss zunächst festgestellt werden, welche Entschädigung jeder einzelne Versicherer in diesem …
RS0127801 Rechtssatz 27.02.2012Zivilrecht
Für die Ermittlung der Entschädigung, die jeder einzelne Versicherer dem Versicherungsnehmer zu leisten hat (§ 59 Abs 1 VersVG), wird jeder Vertrag für sich isoliert beurteilt. Besteht im betreffenden Vertrag Unterversicherung, ist die Proportionalitätsrege …