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Entscheidung 8 Ob 104/16a×

Entscheidung 8 Ob 104/16a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0104921 Rechtssatz 06.02.1996Zivilrecht
Für die Einbeziehung standardisierter Geschäftsbedingungen wie die AGB stellt das UN-Kaufrechtsübk keine besonderen Voraussetzungen auf. Die erforderlichen Regeln sind daher nach den Art 14 ff UN-Kaufrechtsübk, welche das äußere Zustandekommen eines Vertrag …
RS0104924 Rechtssatz 06.02.1996Zivilrecht
Es ist durchaus denkbar, dass allenfalls aus Vorgesprächen sich ergebende Vorstellungen einer Partei, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, schon bei Beginn der Geschäftsbeziehung als "Gepflogenheiten" im Sinne des Art 9 UN-Kaufrechtsübk Inhalt auch ber …
RS0115967 Rechtssatz 22.10.2001Zivilrecht
Grundsätzlich ist das UN-K - als Teil der österreichischen Rechtsordnung - von der Rechtswahl mitumfasst. Die Parteien, die seine Anwendung nicht wollen, müssen eine entsprechende ausdrückliche oder stillschweigende Ausschlussvereinbarung treffen.
RS0131580 Rechtssatz 29.06.2017Zivilrecht
Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.
RS0131581 Rechtssatz 29.06.2017Zivilrecht
Grundsätzlich erfasst Art 74 CISG nach herrschender Auffassung auch außergerichtliche Betreibungsmaßnahmen. Als ersatzfähig wurden insbesondere vorprozessuale anwaltliche Mahnschreiben anerkannt, soweit die Einschaltung eines Anwalts geboten war und die Kos …
RS0131582 Rechtssatz 29.06.2017Zivilrecht
Ein Ersatz von Inkassospesen könnte im Rahmen des Art 74 CISG im Einzelfall zuzuerkennen sein, wenn sie - unter Anlegung eines überaus strengen Maßstabs – ausnahmsweise zur zweckentsprechenden und angemessenen Rechtsverfolgung dienlich und daher voraussehba …