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Entscheidung 8 Ob 96/23k×

Entscheidung 8 Ob 96/23k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016200 Rechtssatz 29.04.1971Zivilrecht
Derjenige, der sich bei der Führung von Vertragsverhandlungen eines Gehilfen bedient, haftet für einen von diesem veranlassten Irrtum wie für einen von ihm selbst veranlassten. Entscheidend für die Gleichsetzung des Verhandlungsführers mit dem Erklärungsgeg …
RS0016260 Rechtssatz 29.10.1975Zivilrecht
Die Vertragsänderung, die § 872 ABGB dem Irrenden einräumt, besteht nicht einfach im Unterschied zwischen der vereinbarten und dem wirklichen Wert der Leistung, es ist vielmehr die dem Irrenden obliegende Leistung verhältnismäßig im Sinne einer relativen Be …
RS0016309 Rechtssatz 15.04.1971Zivilrecht
Wer auf Seite des Erklärungsgegners steht, für diesen als dessen Organ oder Hilfsorgan aufgetreten ist, und maßgeblich am Zustandekommen des Geschäftes mitgewirkt hat, ist nicht Dritter im Sinne des § 875 ABGB (vgl HS 407, 645 ua).
RS0018502 Rechtssatz 20.09.1990Zivilrecht
Der Käufer, der im Gebrauchtwagenhandel ein Fahrzeug erwirbt und dieses selbst oder durch einen berechtigten Lenker abholen soll, geht ganz unzweifelhaft und für den Veräußerer erkennbar davon aus, dass das Fahrzeug auch fahrbereit ist und ungeachtet der vo …
RS0018523 Rechtssatz 02.12.1969Zivilrecht
Bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache, auf die sich der Käufer verlassen darf, haftet der Verkäufer auch im Fall eines vereinbarten Ausschlusses der Gewährleistung (so schon HS 5361).
RS0018561 Rechtssatz 06.11.1986Zivilrecht
Verzichtserklärungen sind im Zweifel restriktiv auszulegen. Ein Gewährleistungsausschluss für Baumängel darf nicht auch auf Rechtsmängel erstreckt werden.
RS0018564 Rechtssatz 22.09.1971Zivilrecht
Ein vertraglicher Verzicht auf Gewährleistungsansprüche ist auch wegen verborgener Mängel zulässig.
RS0018736 Rechtssatz 14.02.1991Zivilrecht
Bei wesentlichem unbehebbarem Mangel kann der Käufer statt Wandlung Preisminderung bis zu dem der möglichen Nutzung angemessenen Entgelt begehren.
RS0018764 Rechtssatz 08.07.1953Zivilrecht
Die Herabsetzung der Leistung ist nach jenem Verhältnis vorzunehmen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem Wert der mangelhaften Sache gestanden haben würde (sogenannte relative Berechnungsmethode). Be …
RS0021116 Rechtssatz 28.08.1991Zivilrecht
Haben die Parteien vereinbart, daß der Pächterin das Pachtobjekt aus eigener Wahrnehmung bekannt sei und sie gegenüber dem Verpächter auf jegliche Gewährleistung verzichte, insbesondere was die Beschaffenheit des Pachtobjektes und des mitverpachteten Invent …
RS0028435 Rechtssatz 19.01.1977Zivilrecht
§ 1313a ABGB ist nicht nur dann anwendbar, wenn zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht ein Gehilfe herangezogen wird, sondern auch dann, wenn die Erfüllung der mit einem Schuldverhältnis verknüpften Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten einem anderen über …
RS0028857 Rechtssatz 26.11.1965Zivilrecht
Zur Frage der Haftung für Personen, deren man sich bei Vermittlung und beim Abschluss von Verträgen bedient.
RS0053719 Rechtssatz 10.06.1987Zivilrecht
Kaufinteressenten bieten je nach Lage, Beschaffenheit, Aufschließungsgrad und anderen wertbestimmenden Gesichtspunkten mit unter auch voneinander stark abweichende Preise; daher wird das Vergleichswertverfahren den konkreten Verhältnissen im allgemeinen ums …
RS0086317 Rechtssatz 27.09.1984Strafrecht
Für den Rechtsbegriff des gemeinen Wertes ist - im Sinn des § 10 Abs 2 Bewertungsgesetz - jener Preis bestimmend, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes zu erzielen wäre, wobei alle den Preis beeinflussenden Umstän …
RS0093940 Rechtssatz 04.10.1974Strafrecht
Der Wert einer besonderen Vorliebe für das entzogene Gut hat bei der Ermittlung des Diebstahlschadens außer Betracht zu bleiben; doch berechtigt eine bloße Begrenztheit des Interessentenkreises für Sachen nach Art des Diebsgutes, wie sie etwa bei Antiquität …
RS0110929 Rechtssatz 15.10.1998Zivilrecht
Die Preisminderung nach § 932 ABGB findet ihre untere Grenze nicht im gemeinen Wert (Verkehrswert) des mit dem Mangel behafteten Kaufobjekts.