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Entscheidung 8 ObA 35/12y×

Entscheidung 8 ObA 35/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028685 Rechtssatz 28.07.1983Zivilrecht
Die Kündigungsentschädigung gebührt als Ersatzanspruch im Sinne des § 28 AngG für die Zeit vom Austritt bis zu einem durch ordnungsgemäße Kündigung herbeigeführten Vertragsende, wogegen der Anspruch auf Urlaubsentschädigung ein Anspruch auf Erfüllung des in …
RS0058728 Rechtssatz 29.06.1988Zivilrecht
Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
RS0077258 Rechtssatz 24.10.1990Zivilrecht
Wenn man in Betrieben mit Fünftage-Woche bei tageweisem Urlaubsverbrauch einen Urlaubstag einem Werktag gleichsetzt, würde dies zu dem Ergebnis führen, daß ein Arbeitnehmer, der Urlaub ausschließlich in Form von einzelnen Tagen verbraucht, letztlich sechs W …
RS0109526 Rechtssatz 28.01.1998Zivilrecht
Der Urlaubsanspruch steht einem Teilzeitarbeiter im Verhältnis zur jährlich zu leistenden Arbeit zu. Das nach dem Urlaubsgesetz für Vollzeitbeschäftigte geregelte Urlaubsausmaß (30 Werktage) ist damit rechnerisch in Beziehung zu setzen und mit der Zahl der …
RS0128406 Rechtssatz 24.10.2012Zivilrecht
Das für Vollzeitbeschäftigte nach dem UrlG geltende Urlaubsausmaß in Wochen ist zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche zu multiplizieren. Auf die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden kommt es …
RS0128407 Rechtssatz 24.10.2012Zivilrecht
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bei aufrechtem Dienstverhältnis eine Hinaufsetzung der wöchentlichen Zahl von Arbeitstagen, dann ist ein aus der vorangegangenen Teilzeitphase stammendes unverbrauchtes Urlaubsguthaben aliquot aufzuwerten. Zum Änderun …